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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 25.10.2023 wurde Beschluss zu einem Beitritt der Gemeinde Oberleichtersbach zur „Kommunale Energie-Holding Landkreis Bad Kissingen GmbH“ gefasst. Insgesamt haben sich die Bürgermeister von 23 Städten, Märkten und Gemeinden innerhalb des Landkreises mit ihren Gremien, sowie der Landkreis selbst für ein solches Gemeinschaftsprojekt ausgesprochen. Es soll nun eine übergreifende Holding GmbH gegründet werden, unter welcher eine eigene Stromhandels GmbH angegliedert wird, sowie darüber hinaus Spartenholding-Gesellschaften, für PV-Anlagen und Windkraft-Anlagen. Die Anbindung auch weiterer Sparten-Gesellschaften beispielsweise für Biogas, ist nicht ausgeschlossen. Die extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung selbst stellen die Kommunen vor eine große Herausforderung, insbesondere da immer wieder Investoren zu Investitionsentscheidungen bzw. zu einem Tätigwerden in der Bauleitplanung drängen. Intention des gemeinschaftlichen Projektes soll vorrangig sein, dass die Wertschöpfung im Landkreis gehalten wird und alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis abgedeckt werden. Auch Bürgerbeteiligungen sollen wo immer möglich angedacht werden. Für eine einzelne Kommune ist die Gründung einer solchen Holding personell nicht möglich und auch finanziell herausfordernd, so dass es hier eines Zusammenschlusses bedarf. Mit Beitritt zu dem Projekt ist durch die Gemeinde – wie auch alle übrigen Gemeinden – ein anfänglicher Anteil in Höhe von EUR 1.000,00 zur Abdeckung der GmbH-Gründungskosten zu leisten. Der Landkreis Bad Kissingen wird sich einzig mit EUR 2.000,00 einbringen. Nach Gründung werden sodann mit Hilfe von Experten die einzelnen Geschäftsfelder ausgelotet und die Anbindung von Energieerzeugungsgesellschaften generiert. Wie sich das Projekt entwickelt, ist letztlich abhängig von der Beteiligungsstruktur sowie Höhe und Anzahl der Anbindungen. Anfänglich wird ein jährlicher Finanzbedarf der Gesellschaft in Höhe von EUR 250.000,00 prognostiziert, welcher auf die einzelnen Gesellschafter im Rahmen ihrer Einlage umgelegt, folglich für die Gemeinde Oberleichtersbach mit EUR 10.000,00 gerechnet wird. Welcher Zeitraum für eine Amortisation der Einlagen benötigt und wie profitabel das Projekt verlaufen wird, ist aktuell nicht absehbar, jedoch sieht sich der Rat in der Bürgerverantwortung, dieses Projekt mitzugehen. Die Kommunen können bei Gelingen um ein Vielfaches unabhängiger werden und Energie, die bislang von überregionalen Energieträgern oder aus anderen Ländern bezogen werden musste, sodann vor Ort bereitstellen.

Im weiteren Sitzungsverlauf wurden durch den ersten Bürgermeister zwei Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren bekannt gegeben und vorgestellt. Es handelte sich zum einen um einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Stellplatz und PV-Anlage auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld und zum anderen um die Errichtung einer Lagerhalle auf einem Grundstück Gemarkung Buchrasen. Beide Bauprojekte halten alle baulichen Festsetzungen ein, so dass es keiner Beschlussfassung bedurfte.

Hingegen wurde Beschluss zur Einstellung einer interkommunalen Archivkraft über die Brückenauer Rhönallianz gefasst. Hierfür werden aktuell Fördergelder bereitgestellt, mit welchen die hierfür anfallenden Personalkosten mit bis zu 90% abgedeckt werden können. Das Oberleichtersbacher Archiv befindet sich derzeit in den Räumlichkeiten des Feuerwehrhauses Oberleichtersbach und wurde bislang stetig sehr genau durch zwei bereitwillige Rentner gepflegt und auf dem Laufenden gehalten. Der Bedarf für Oberleichtersbach ist damit nicht rückwirkend für aufgestaute Unterlagen, sondern lediglich für die Zukunft gegeben. Der Aufwand für die Großgemeinde wird mit 4 % der tatsächlichen Arbeitskraft einer Archivkraft eingeschätzt. Da das Führen des Archivs eine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, kann sich die Gemeinde ihrer Verantwortung hier nicht entziehen und auf lange Sicht werden auf Archivkräfte viele Neuerungen im Hinblick auf Digitalisierung etc. zukommen, so dass um eine ausgebildete Fachkraft nicht umhingekommen werden kann. Die Archivkraft wird eine Stundenaufstellung je Kommune führen, so dass die Personalkosten im Nachgang nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden können.

Karina Kirchner