Im November kam der Gemeinderat zur öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 zusammen. Im Rahmen dieser Sitzung wurden zwei Schülerinnen der Großgemeinde für ihre herausragenden schulischen Leistungen geehrt. „Es ist sehr wichtig, dass Leistungen wie diese bekannt werden und vielleicht den ein oder anderen motivieren, sich selbst ebenfalls in der Schule anzustrengen“ leitete Bürgermeister Muth ein. Luna Zeier absolvierte den Abschluss zur Mittleren Reife als Klassenbeste mit einem Notendurchschnitt von 1,2. Auf dieses Ergebnis will sie aufbauen und in den nächsten Jahren die Fachoberschule in Bad Neustadt besuchen sowie ein erstes Fachpraktikum im Kindergarten Bad Brückenau antreten. Einen Notendurschnitt von 1,5 hat Jana Sanko bei ihrem Realschulabschluss erreicht. Jana wird fortan auf dem Gymnasium den Weg zum Abitur weitergehen. Den beiden jungen Frauen wünschte der Bürgermeister im Namen des gesamten Gemeinderates alles Gute für die weitere schulische und später auch berufliche Zukunft und überreichte für die großartigen Leistungen jeweils ein kleines Präsent.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurde Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberleichtersbach im Hinblick auf die Einführung eines digitalen Rats- und Bürgerinformationssystems gefasst. Die Festlegung zur Systemnutzung selbst wurde bereits in der Sitzung am 22.06.2023 beschlossen. Nun war im zweiten Schritt die Geschäftsordnung anzupassen, damit eine Einladung der Räte zu Sitzungen per E-Mail auch rechtswirksam erfolgen kann. Die aussagekräftigen Unterlagen mit den geplanten Änderungen der Geschäftsordnung wurden im Zuge der Ladung bereits an die Mitglieder des Gemeinderates übersandt, damit es diesen möglich war, sich vor Entscheidungsfindung umfassend einzulesen. Zur Einführung des Systems wurde durch die Gemeinde ergänzend ein Förderantrag „Digitales Rathaus“ gestellt, zu welchem eine Entscheidung derzeit jedoch noch aussteht.
Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt „Höchstspannungsleitung Mecker-Dipperz-Bergrheinfeld-West“ wurde die Gemeinde Oberleichtersbach als Träger öffentlicher Belange und im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung befragt. Aktuell ist der Verlauf der Trasse in dem Gebiet der Großgemeinde nicht geplant, vielmehr wird durch den Vorhabenträger derzeit die Wegführung Zeitlofs-Weißenbach-Roßbach favorisiert. Als ein Trassenverlauf zuvor Nähe Mitgenfeld geprüft wurde, hatte die Gemeinde bereits eine Stellungnahme mit ihren diesbezüglichen Bedenken abgegeben. Der Gemeinderat verständigte sich darauf, diese Stellungnahme nun als Träger öffentlicher Belange noch einmal gleichlautend einzureichen.
Einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenzaunes inklusive Stützmauer auf einem Grundstück Gemarkung Modlos wurde entsprochen. Aufgrund der geplanten Höhe, welche sich im Verlauf des Zaunes zwischen 0,90 m und 2,25 m bewegt, war eine Baugenehmigung erforderlich.
Zum Abschluss der Sitzung startete Bürgermeister Muth noch einen Appell zur Flüchtlingsproblematik, den die Räte in die Öffentlichkeit tragen sollen. Der Landkreis Bad Kissingen ist zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet, nimmt diese auch bereits seit einigen Monaten vornehmlich in der Stadt Bad Kissingen auf, ist nun jedoch mit seinen gegebenen Kapazitäten an der Auslastungsgrenze angekommen. Wöchentlich werden in der Stadt bis zu 25 Flüchtlinge untergebracht. Kann freier Wohnraum in der Stadt nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, so sind auch die umliegenden Kommunen zur Aufnahme verpflichtet. Aktuell befinden sich im Gemeindegebiet seit mehreren Monaten bereits 5 Flüchtlinge, die in Privatfamilien untergekommen sind. Ggf. finden sich in der Großgemeinde weitere Familien, die sich die Aufnahme und Betreuung von Geflüchteten zutrauen würden oder es sind leerstehende Wohnungen und Häuser bekannt, welche als Unterkunft dienen könnten. Ist dies der Fall, möchten sich die Bürger bitte zeitnah mit der Verwaltungsgemeinschaft in Verbindung setzen. Tritt der Fall ein, dass mehrere Flüchtlinge in der Gemeinde Oberleichtersbach unterzubringen sind und steht Wohnraum hierfür nicht zur Verfügung, müsste im schlimmsten Fall die Turnhalle der Grundschule als Unterkunft herangezogen werden.