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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

In der öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 wurden die Ergebnisse der durch die Gemeinde im Jahr 2022 in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie sollte dazu dienen, Aufschluss darüber zu geben, welche Möglichkeiten für eine Umgehungsstraße bestehen, die ausgehend vom Gewerbegebiet Buchrasen mit Umfahrung der Ortsteile Breitenbach und Mitgenfeld einen Anschluss an die B 286 / A7 bieten soll und wie mögliche Straßenverläufe aussehen könnten.

Herr Müller vom beauftragten Planungsbüro „mayr Ingenieure“ stellte die gesammelten Ergebnisse anhand einer ausführlichen Präsentation vor.

Vorneweg schickte er, dass die Stadt Bad Brückenau keinen Bedarf an einer Umgehungsstraße sähe und deshalb auch eine Kostenbeteiligung ausschließe. Gespräche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung, die mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt und dem Landratsamt Bad Kissingen geführt wurden, sind ebenfalls daran gescheitert, dass eine Notwendigkeit für den Bau einer Umgehungsstraße als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Der Quellenverkehr deckt nach Ausführungen des Büros den größten Teil des Gesamtverkehrs: Bei gezählten 1626 Kfz über einen Zeitraum von 24 Stunden (Messung aus dem Jahr 2021) beläuft sich die Abschätzung des Quellenverkehrs auf 1.000 bis 1.100 Kfz. Als Quellenverkehr werden die Bürger selbst bezeichnet, die aus dem Ort heraus zur Arbeitsstätte oder anderen Terminen fahren und sodann wieder zurück zu ihrem Wohnsitz, also der Bürgerverkehr selbst. Der Quellenverkehr würde auch mit Installation einer Umgehungsstraße nicht aus den Ortschaften ausgelagert werden können. Das Potenzial der Umgehungsstraße liegt lediglich bei etwa 600 bis 700 Fahrzeugen, die tatsächlich um die Ortschaften herumgeleitet werden könnten – diese Anzahl sei nicht ausreichend, ein solches Projekt zu rechtfertigen. Anfragen bei der Regierung von Unterfranken zur Kostenbeteiligung sind ebenfalls gescheitert.

Die Machbarkeitsstudie beleuchtete die aktuelle Straßensituation, die nicht durchgängig optimal ist. Es gibt Engstellen und auch verdeckte Kurvenbeginne, dennoch aber ist die Straße nicht unfallträchtig, so dass diese Umstände zunächst zu vernachlässigen sind.

Es wurden unter Berücksichtigung der gegebenen Topografie und der Umweltbelange (Biosphärenreservat) vier Varianten für einen möglichen Straßenverlauf vorgestellt, zwei Varianten nördlich und zwei südlich des aktuellen Straßenverlaufs durch die Ortschaften. Es erfolgten umgehende Bestands- und Konfliktanalysen unter Berücksichtigung von u. a. Flächennutzung, Schutzgebiet Natur, Trinkwasserschutzgebiete, Bodendenkmäler, Topografie, Verkehrsbelastung im Bestand und Unfallzahlen.

Die nördlichen Varianten scheitern bereits an der Topografie, da durch das gegebene steile Gelände nicht nur enorm hohe, befestigte Böschungen erforderlich würden, sondern darüber hinaus auch jeweils ein Tunnel. Diese Varianten würden einen enormen Eingriff in die Natur darstellen und wären wirtschaftlich wohl gar nicht realisierbar. Eine der beiden südlichen Varianten würde vermutlich daran scheitern, dass der Straßenverlauf ohne verdeckte Kurven nicht möglich und sehr wohnbaunah verlaufen müsste. Die Höchstgeschwindigkeit wäre in diesem Falle aller Voraussicht nach auf maximal 70 km/h zu begrenzen. Die zweite vorgestellte südliche Variante wäre jedoch grundsätzlich zumindest denkbar.

Sollte das Vorhaben angestoßen werden, wäre im weiteren Verlauf eine Kartierung durchzuführen, die etwa den Zeitraum eines Jahres in Anspruch nehmen würde. Bis zu einer Planfeststellung, die erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauert, wäre jedoch eine erneute Kartierung erforderlich, da diese ihre Gültigkeit nach 5 Jahren verliert. Kartierungen stellen sich zeit- und kostenaufwendig dar. Sollte eine Planfeststellung überhaupt Erfolg haben, was die Regierung von Unterfranken stark infrage stellt, wäre im Anschluss eine unternehmensbezogene Flurbereinigung durchzuführen, um die erforderlichen Flächen für den Bau der neuen Straße zu gewinnen. Die Baukosten der Umgehungsstraße würden für die wirtschaftlichste Straßenvariante geschätzt 14 Mio. EUR betragen.

Es muss darüber hinaus Berücksichtigung finden, dass ein Straßenbau eine Flächenversiegelung darstellt und in diesem Zuge gefordert ist, den Bestand bereits versiegelter Flächen zu überdenken. Es kann für den Bau einer Umgehungsstraße beispielsweise erforderlich werden, die bestehende Straßenführung, die Oberleichtersbach mit Breitenbach und Mitgenfeld verbindet, rückzubauen. Die Konsequenzen und wirtschaftlichen Folgen sind derzeit nicht abschätzbar.

Nach Empfehlung des Ingenieurbüros mayr ist der Bau einer Umgehungsstraße ohne staatliche Förderzusagen, die ausdrücklich abgelehnt wurden, aktuell für die Gemeinde Oberleichtersbach nicht darstellbar.

Es wurde durch den Gemeinderat beschlossen, ein Planfeststellungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzustreben und von dem Vorhaben des Baus einer Umgehungsstraße Abstand zu nehmen. Die Machbarkeitsstudie wird jedoch gespeichert und es kann auf diese für den Fall, dass sich Umstände (beispielsweise Unfallzahlen, Verkehrsaufkommen) erheblich verändern, jederzeit wieder zugegriffen und mit dieser weitergearbeitet werden.

(Karina Kirchner)