Am 19. November 2025 kam der Gemeinderat zu einer Sitzung zusammen. Gleich zu Beginn durfte Bürgermeister Muth eine besondere Ehrung vornehmen: Felix Müller aus dem Ortsteil Modlos wurde für seine herausragenden Leistungen in Bezug auf seine Gesellenprüfung zum Maurer ausgezeichnet. Er erzielte in seiner Prüfung 99 von 100 Punkten und zählt damit zu den besten Absolventen seines Jahrgangs. Muth lobte sein beeindruckendes Engagement und Durchhaltevermögen und gratulierte ihm herzlich im Namen der gesamten Gemeinde. Solche Erfolge, so betonte er, seien ein ermutigendes Zeichen für die starke Jugend in Oberleichtersbach.
Im Anschluss ging die Sitzung in die reguläre Tagesordnung über. Ein erster Punkt wurde zunächst nichtöffentlich beraten. Es ging dabei um einen Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau des Dreistelzhofs von der bisherigen Nutzung als Gaststätte und Pension hin zu Wohnraum. Im Ergebnis der internen Besprechung wird eine Entscheidung zurückgestellt und zunächst die Prüfung durch das Landratsamt Bad Kissingen abgewartet. Diese Entscheidung wurde sodann öffentlichen bekanntgegeben.
Ein wesentlicher Themenblock der Sitzung betraf die Beantragung von Fördermitteln aus der neuen Richtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“. Die Gemeinderäte aller Kommunen der Rhönallianz waren bereits am 07.10. in einer gemeinsamen Sitzung über das Konzept informiert worden. Die Förderung läuft vom 04.10.2023 bis 31.12.2026 und ist grundsätzlich auf drei Jahre nach Bescheiderlass ausgelegt. Eine Anschlussförderung ist vorgesehen, Details stehen jedoch noch aus. Für Oberleichtersbach wurden vorläufige jährliche Kosten von EUR 3.427,00 berechnet – basierend auf einem zu erwartenden Fördersatz von 80 % und dem bekannten Allianzschlüssel. Da alle Gemeinden der Rhönallianz teilnehmen, ist mit keinen Mehrkosten durch aussteigende Kommunen zu rechnen. Vorgesehen ist die Schaffung von 1,5 Arbeitsstellen für Beratungsangebote im Bereich Pflege und Selbstversorgung im Alter. Es wurde dabei nochmals klargestellt, dass keine Pflegeleistungen, sondern Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert werden. Als Antragsteller für das Gesamtprojekt wird der Markt Zeitlofs fungieren. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass sich Oberleichtersbach an dem Projekt beteiligt.
Ein weiterer großer Tagesordnungspunkt war die Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie im Anschluss der Neuerlass der Friedhofssatzung. Die Friedhöfe in Oberleichtersbach, Modlos und Breitenbach werden als Einrichtungseinheit geführt, weshalb die Gebühren einheitlich festgelegt werden. Die letzte Gebührenanpassung stammt aus dem Jahr 2016. Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau stellte dem Gemeinderat eine ausführliche Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029 vor. Dabei wurde betont, dass die Gebühren kostendeckend bemessen sein sollten, wie es Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG vorsieht. Insbesond
ere die Grabnutzungsgebühren decken Erwerb und Erschließung der Flächen, den Unterhalt sowie die Verwaltung der Friedhöfe. Bürgermeister Muth äußerte jedoch Bedenken gegenüber der Höhe der kostendeckend errechneten Gebühren und sprach sich für eine moderatere Anpassung aus. Der Gemeinderat folgte dieser Linie: Die Kalkulation wurde anerkannt, jedoch Gebührensätze unterhalb der Kostendeckung festgelegt. Die neuen Gebühren lauten:
| Einzelgrab | EUR 500,- |
| Einzelgrab mit Tiefenbettung | EUR 680,- |
| Doppelgrab | EUR 780,- |
| Doppelgrab mit Tiefenbettung | EUR 1.140,- |
| Dreifachgrab | EUR 1.320,- |
| Dreifachgrab mit Tiefenbettung | EUR 1.850,- |
| Urnenerdgrab | EUR 490,- |
| Urnengrab im Stelengarten | EUR 2.400,- |
| Urnengrab | EUR 460,- |
| Nutzung Leichenhaus | EUR 100,- |
In einigen Bereichen wäre eine deutliche Erhöhung – teils auf das Doppelte – notwendig gewesen, um die volle Kostendeckung zu erreichen. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft
Abschließend informierte Bürgermeister Muth noch über das Regionalbudget 2026. Dieses startet erneut, und Anträge können bis zum 12.01.2026 eingereicht werden. Wichtig ist, dass die geplanten Projekte ein öffentliches Interesse erkennen lasse
n. Die Umsetzung und vollständige Abrechnung müssen bis Mitte September 2026 erfolgen.