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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat.

Am 11.01.2023 fand sich der Gemeinderat zur ersten Sitzung des Jahres im Rathaus Oberleichtersbach zusammen. Es wurde eine Stellungnahme zu einer geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ der Gemeinde Wartmannsroth im OT Völkersleier thematisiert, zu welcher die Gemeinde Oberleichtersbach als Träger öffentlicher Belange aufgefordert war. Die Unterlagen waren allen Gemeinderäten im Vorfeld zur Lektüre zur Verfügung gestellt. Da Oberleichtersbach durch die vorgesehenen Veränderungen des Bebauungsplans nicht beeinträchtigt wird, wurde der Planänderung zugestimmt.

Ein weiterer und zugleich sehr wichtiger Tagesordnungspunkt war die Entscheidung, sich am gemeinsamen Engagement in der Energiewende der Städte und Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen zu beteiligen. Aufgrund der extremen Entwicklung auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis selbst, die Städte und Gemeinden im Landkreis sowie die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen für ein gemeinsames Engagement angestellt. Größtes Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen. Es soll eine entsprechende Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachkundigen, Ingenieuren und Bürgermeistern gebildet werden. Energie, die vor Ort erzeugt wird, soll auch vor Ort bleiben und zur Verfügung stehen und nicht in ein fremdes Netz eingespeist und damit abgeführt werden. Es sollen in diesem Zusammenhang auch Überlegungen dahingehend angestellt werden, bereits bestehende Anlagen mit einzubeziehen und an die örtliche Versorgung anzubinden. Es muss dabei regional gedacht werden. Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km² bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern, was eine ideale Bedingung darstellt, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommune, aber auch zum Landschaftsbild passen. Zum weiteren Vorgehen ist zunächst eine klare Aussage der einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises bezüglich einer möglichen Beteiligung erforderlich, um mit der Einberufung der Arbeitsgruppe einen ersten Schritt zu gehen. Der Gemeinderat hat Beschluss gefasst, sich dem Vorhaben anzuschließen. Dies stellt jedoch noch keine verbindliche Erklärung für örtliche Veränderungen dar; es werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abgewartet, wonach es erst nach deren Vorlage zu einer Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung und Umsetzung von Maßnahmen kommen wird.

Einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Solarfeldes auf einem Grundstück in der Buchstraße, Gemarkung Oberleichtersbach wurde zugestimmt. Ein Unternehmen strebt den Bau eines Solarfeldes zum Zwecke der Eigennutzung an. Sämtliche Dachflächen sind bereits mit Solarfeldern ausgestattet und damit vollständig ausgeschöpft. Durch gestiegenen Energiebedarf ist die bislang gewonnene Energie nicht mehr ausreichend. Die Solarfeld-Anlage soll eine Fläche von 2.600m² umfassen und auf dem Firmengrundstück selbst im Industriegebiet errichtet werden. Für das Projekt zu entfernende Begrünung würde an anderer Stelle wieder aufgebaut bzw. gepflanzt werden. Die baulichen Festsetzungen werden nicht eingehalten, zumal u. a. die Baugrenze überschritten wird. Nach Zustimmung des Gemeinderats wird die Angelegenheit zur weiteren Entscheidung an das Landratsamt Bad Kissingen gegeben. Dort werden die Auflagen im Hinblick auf das Gewährleisten des Sichtfeldes für die Anforderungen des Straßenverkehrs sowie einer möglichen Blendwirkung etc. nun eingehend überprüft und letztlich seitens des Amtes final die Möglichkeit der Errichtung entschieden.

Des Weiteren wurde die Entstehung eines Carports im Buchrasen im Freistellungsverfahren dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnis gegeben, zumal alle baulichen Festsetzungen im Bauantrag eingehalten sind.

(Karina Kirchner)