Titel Logo
Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Seine erste Sitzung hielt der Gemeinderat am 17.01.2024 ab. Im ersten Punkt wurde für das laufende Schuljahr 2023/2024 wieder der finanziellen Unterstützung des WIM-Projektes (wir musizieren) an der Grundschule Oberleichtersbach zugestimmt. Dieses Projekt wird bereits seit vielen Jahren für die Kinder der ersten Klasse durch die Gemeinde finanziert. Es dient nicht nur einer musikalischen Früherziehung, die letztlich später unseren Musikvereinen zugutekommen kann, sondern stellt eine gezielte Förderung der Kinder dar. Studien belegen, dass Musik Intelligenz und Begabung von Kindern fördert, dabei zugleich die Kreativität anregt und Sozialkompetenzen steigert. Kinder erlernen auf eine besondere Weise Koordination und Körpergefühl und sensomotorische Fähigkeiten werden geschärft, was ihnen in Konzentration und Lernverfahren helfen kann. Darüber hinaus lernen sie, ihre Gefühle besser zum Ausdruck zu bringen. Die Kosten belaufen sich auf EUR 206,31 monatlich für das über 18 Monate laufende Projekt, folglich insgesamt EUR 3.713,58. Es gab damit eine Preissteigerung von knapp EUR 20,00 monatlich im Vergleich zu den Vorjahren, was der allgemeinen Teuerung zuzuschreiben ist.

Im weiteren Sitzungsverlauf wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofanlage durch Neubau einer Kälberigluüberdachung auf einem Grundstück Gemarkung Modlos entsprochen. Die Überdachung soll insgesamt 80 Meter lang und 6 Meter breit sein. Für dieses Bauvorhaben, das dem Außenbereich zuzuordnen ist, erteilte der Gemeinderat vorbehaltlich einer Privilegierung, die durch das Landratsamt nun noch zu prüfen ist, seine Zustimmung.

Zugstimmt wurde weiter dem Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Schindsweg“, sowie der diesbezüglichen Fassung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses. Für ein Privatgrundstück Gemarkung Oberleichtersbach besteht derzeit Bauinteresse. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und stellt aktuell keine bebaubare Fläche dar. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde weist an diesem Standort eine landwirtschaftliche Fläche aus, welche aber direkt an die Dorffläche angrenzt. Die Einbeziehungssatzung deckt sich nicht mit dem gültigen Flächennutzungsplan, so dass zur Umsetzung des Bauvorhabens eine Nutzungsänderung erforderlich wird. Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den anerkannten Entwurf zur Einbeziehungssatzung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu befragen.

Einen weiteren Diskussionspunkt stellten die geplanten Stromtrassen NordWestLink und SüdWestLink dar. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesnetzagentur im November ganz Deutschland mit einem Netz von Trassenkorridoren für neue Gleichstromleitungen überzogen. Für die Region und den Landkreis Bad Kissingen bedeutet das, dass zusätzlich zum SüdLink und zur Fulda-Main-Leitung zwei weitere große Gleichstromautobahnen verlaufen sollen. Die Bürgermeister wurden hierüber erst in der Bürgermeisterrunde des Landratsamtes im Dezember informiert. Der bisherige Präferenzraum ist mit einem Korridor von 5 bis 10 km vorgesehen und betrifft auch das Gemeindegebiet Oberleichtersbach. Eine widersprechende Stellungnahme hat die Verwaltungsgemeinschaft bereits ausgearbeitet und die Bedenken im Hinblick auf unser Landschaftsschutzgebiet sowie Biosphärenreservat dargestellt. Dem Gemeinderat wurde diese vorbereitete Stellungnahme vorgelegt und hierüber Beschluss gefasst. Die Verwaltung wird die Stellungnahme entsprechend abgeben.

(Karina Kirchner)