Anzeige von Änderungen bei der Grundsteuer
Änderungen am eigenen Grundbesitz sind dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres, mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür keine gesonderte Aufforderung erfolgt. Die Anzeige obliegt den Eigentümern selbst. Im Anschluss wird durch das Finanzamt geprüft, ob und in welchem Umfang sich die Änderungen auf die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auswirkt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau, im aktuellen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
www.vgem-bad-brueckenau.de