Am 14.01.2026 fand die erste Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr statt. Es wurden dabei verschiedene Themen behandelt. Zu Beginn befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage und eines Gartenhauses auf einem Grundstück in der Gemarkung Breitenbach. Bereits im Januar 2025 hatte der Bauherr für dieses Vorhaben einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, dem der Gemeinderat damals positiv gegenüberstand. Auf Empfehlung des Landratsamtes wurde anschließend ein direkter Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und fügt sich insbesondere hinsichtlich seiner geplanten Größe in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Die Prüfung der Abstandsflächen erfolgt im Rahmen des Bauordnungsrechts durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Nach Einsicht in die relevanten Unterlagen erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 66 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2024. Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis gegeben. Diese waren bereits im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss ohne Beanstandungen behandelt worden. Die Verwaltung bestätigte, dass alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben unabweisbar waren und deren Deckung jederzeit gewährleistet war. Die Begründungen sind im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 enthalten. Überschreitungen ergaben sich unter anderem bei den Stromkosten der Feuerwehrhäuser, der Schutzkleidung und Ausrüstung der Feuerwehren, dem Stromverbrauch der Grundschule, der Betriebskostenförderung des Kindergartens, der Straßenbeleuchtung, bei Sachverständigenkosten für Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen, der Abwasserbeseitigung, der Zweckausstattung des Bauhofs, Holzrückearbeiten im Gemeindewald, Heizungskosten eines gemeindlichen Gebäudes sowie bei der Gewerbesteuerumlage. Der Gemeinderat genehmigte die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2024 nachträglich.
Im Anschluss wurde das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Das Haushaltsergebnis 2024 schließt mit einem Verwaltungshaushalt in Höhe von EUR 7.867.674,33 und EUR 2.801.320,62 im Vermögenshaushalt ab. Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf EUR 10.668.944,95. Der Sollüberschuss in Höhe von EUR 244.620,01 wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Es erfolgte die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zur Jahresrechnung 2024. Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm der Zweite Bürgermeister Wehner die Sitzungsleitung. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses stellte fest, dass die Kassenführung und Belegordnung der Gemeinde Oberleichtersbach geordnet ist. Der Gemeinderat erteilte daraufhin die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeister Muth über eine Projektidee aus dem Ortsteil Modlos, welches für das Regionalbudget 2026 beworben wurde. Vorgesehen ist die Sanierung des in die Jahre gekommenen Backhauses sowie dessen Aufwertung zu einer Begegnungsstätte mit zeitgemäßer Aufenthaltsqualität. Geplant sind unter anderem der Anbau einer einfachen WC-Anlage in Holzbauweise, die Neugestaltung des Vorplatzes sowie die Errichtung einer Sitzgruppe. Es soll ein neuer Treffpunkt für die Dorfbevölkerung entstehen. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Ziegel der abzureißenden alten Schule in Modlos für die Dacherneuerung des Backhauses sowie vorhandene WC-Ausstattung und weitere Baumaterialien wiederverwendet werden. Ein Großteil der Arbeiten soll in Eigenleistung durch die Ortsbevölkerung erfolgen. Der Förderantrag wurde fristwahrend bereits beim Regionalbudget 2026 der Brückenauer Rhönallianz e. V. eingereicht. Bei einer geschätzten Projektsumme von rund EUR 11.500,00 brutto läge der Eigenanteil der Gemeinde im günstigsten Fall bei etwa EUR 2.300,00. Der Gemeinderat genehmigte den Förderantrag und erklärte sich bereit, den bei positivem Bescheid nicht durch die Förderung gedeckten Eigenanteil zu übernehmen.
Erneut befasste sich der Gemeinderat mit der Friedhofssatzung. Die im November 2025 beschlossene Satzung musste aufgrund von Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung nochmals überarbeitet werden. Insbesondere eine Regelung war nicht mit dem aktuellen europäischen Niederlassungsrecht vereinbar. Zudem entsprach die bisherige Satzung nicht dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Die nun überarbeitete Satzung orientiert sich vollständig am aktuellen Muster und ist daher umfangreicher. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen, mit Ausnahme von § 8: Künftig ist nur noch für bestimmte Gewerbetreibende - etwa beim Ausheben und Verfüllen von Gräbern sowie beim Errichten, Bearbeiten oder Entfernen von Grabmalen - eine Zulassung durch die Gemeinde erforderlich. Für sonstige Gewerbetreibende gilt lediglich eine Anzeigepflicht. Die Einhaltung der Satzung sowie die fachliche Eignung bleiben weiterhin verpflichtend und überprüfbar. Der Gemeinderat beschloss die Friedhofssatzung in der Fassung vom 05.01.2026.
Infolge des Neuerlasses der Friedhofssatzung wurde auch die Friedhofsgebührensatzung formal angepasst. Dabei wurden lediglich die Verweise auf die Friedhofssatzung aktualisiert; inhaltlich bleibt die Gebührensatzung unverändert. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Neufassung.