In seiner Sitzung am 28.02.2024 wog der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Oberleichtersbach ab und fasste sodann entsprechenden Umsetzungsbeschluss. Insgesamt wurden 34 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, 20 haben eine Stellungnahme abgegeben. 6 der Träger öffentlicher Belange haben Hinweise geäußert bzw. Bedingungen angeführt, wobei sich 3 davon ausschließlich auf den Bebauungsplan beziehen, welcher erst im weiteren Verlauf aufzustellen und zu beschließen ist. Intensiv behandelt wurden die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Landratsamtes Bad Kissingen / Untere Immissionsschutzbehörde sowie Landratsamt Bad Kissingen / Naturschutzbehörde. Es wurden dabei u. a. Hinweise zur Gewährleistung der zukünftigen Entwicklungsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und ggf. notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Konkrete Anregungen, insbesondere auf Basis 4. BImSchV werden in textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan einfließen.
Für die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl wurde – wie auch für vorangegangene Wahlen – erneut die Aula der Grundschule Oberleichtersbach als Wahllokal festgelegt. Dieses wurde in der Großgemeinde auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit für sehr gut empfunden. Die Briefwahlauszählung soll entsprechend wieder in der anschließenden Turnhalle der Schule stattfinden.
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshauses für den Ortsteil Unterleichtersbach wurde ein weiteres Mal behandelt. Es kam hier jedoch zu keinen Veränderungen der Planungsunterlagen, vielmehr war dem Antragsbegehren noch als Gemeinde zuzustimmen; im Vorfeld handelte es sich um eine Zustimmung als Bauherr.
Im weiteren Verlauf wurden Aufstellungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Zeughausstraße, Gemarkung Modlos gefasst. Für ein aktuell dem Außenbereich zuzuordnendes Grundstück sollen baurechtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der geplanten Wohnbebauung geschaffen werden. Umliegend des Grundstücks befindet sich bereits Bebauung, so dass hiermit eine Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur geschaffen werden kann. Durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung kann kurzfristig Bauland auf der Basis des konkreten Bauwunsches geschaffen werden. Der durch das beauftragte Architektenbüro ausgearbeitete Entwurf der Einbeziehungssatzung wurde durch den Gemeinderat anerkannt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und zugleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens des Bundesfernstraßengesetzes des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetztes wurde die Gemeinde Oberleichtersbach als Träger öffentlicher Belange zum geplanten Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald mit streckenbaulichen Anpassungen befragt. Da die Belange der Gemeinde durch die geplante Maßnahme nicht betroffen sind, fasste der Gemeinderat Beschluss, eine gesonderte Stellungnahme nicht abzugeben.
Als Träger öffentlicher Belange äußerte sich die Gemeinde aber zur seitens der Marktgemeinde Schondra geplanten 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schondra dahingehend, dass Einwände nicht erhoben werden, etwaige Kosten einer Bauleitplanung jedoch alleinig durch Schondra zu tragen sind. Es handelt sich um Grundstücke, die sich im Raum Schildeck befinden und direkt an Grundstücke der Gemarkung Mitgenfeld angrenzen. Inhaltlich wurde die geplante Änderung des Flächennutzungsplans in einer vergangenen Sitzung bereits erörtert.
Der Kämmerer gab dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 bekannt. Der Verwaltungshaushalt wurde mit einem Ergebnis in Höhe von EUR 6.092.051,46 geschlossen, der Vermögenshaushalt mit EUR 1.124.802,22. Es fand eine Mittelzuführung aus dem Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von EUR 880.745,12 statt. Knapp EUR 1,2 Mio. konnten der Rücklage zugeführt werden.
Zum Abschluss gab Bürgermeister Muth noch Auskunft über einen Termin in Zeitlofs zum Thema „Stromtrasse“, von welchem er sich neue Erkenntnisse erhofft hatte. Solche neuen Erkenntnisse zum Sachstand gibt es aktuell jedoch nicht; es ist nach wie vor davon auszugehen, dass Oberleichtersbach von dieser Maßnahme nicht direkt betroffen sein wird. Die Festlegungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen; mit einer Umsetzung der Maßnahme ist vor 2035 auch nicht zu rechnen.