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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Am 11.02.2026 kam der Gemeinderat wieder zu einer Sitzung zusammen. Es standen verschiedene Bau- und Finanzangelegenheiten sowie Themen aus dem schulischen Bereich auf der Tagesordnung.

Zu Beginn befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer befestigten Freilauffläche auf einem Grundstück in der Gemarkung Unterleichtersbach. Laut den vorgelegten Antragsunterlagen ist die Freilauffläche für die Pferde- und Pferdepensionstierhaltung mit maximal 12 Tieren vorgesehen. Im Bestand befindet sich derzeit eine etwa 200 m² große überdachte Freilauffläche. Als Bewegungsfläche für 12 Pferde werden jedoch rund 1.000 m² benötigt, sodass eine entsprechende Erweiterung erforderlich ist. Das Vorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Vorbehaltlich einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB, die durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde geprüft wird, stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Ein weiterer wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Erweiterung der Grundschule Oberleichtersbach um einen Hort. Das Architekturbüro Richter stellte dem Gremium die aktuelle Planung sowie die Kostenschätzung vor. Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf rund EUR 3,2 Mio. und liegen damit über der ursprünglichen Schätzung. Zwischenzeitlich wurde ein zusätzlicher Keller in die Planung aufgenommen, der sich baulich sinnvoll ergibt und künftig als Lagerfläche genutzt werden kann. Zudem liegt nun die statische Berechnung über die erforderlichen Beton- und Stahlmengen vor, die zuvor noch nicht abschließend berücksichtigt werden konnte. Die Kostenschätzung beinhaltet bereits die Lüftungsanlagen sowie das gesamte Mobiliar. Allein für die Lüftung ist mit Kosten von rund EUR 100.000,00 zu rechnen. Vorgesehen sind Einzellüftungsgeräte je Raum. Dadurch kann eine aufwendige und kostenintensive Verrohrung durch das gesamte Gebäude vermieden werden. Im Rahmen eines Vergleichs der Fassadenvarianten entschied sich der Gemeinderat für Faserzementplatten anstelle einer Putzfassade. Zwar sind diese in der Anschaffung teurer, jedoch verfügen sie über eine Lebensdauer von rund 50 Jahren. Eine Putzfassade müsste spätestens nach 20 Jahren neu gestrichen werden; bereits nach einem Anstrich würden die Gesamtkosten die der Faserzementplatten übersteigen. Geplant ist die Errichtung einer Betonkonstruktion, da der Hort auf Betonsäulen über dem bestehenden Pausenhof gebaut wird. Dies hat den Vorteil, dass die Gesamtfläche des Pausenhofes vollständig erhalten bleibt. Bei einer anderweitigen Bebauung müsste eine entsprechende neue Pausenhoffläche für die Schüler geschaffen werden. Zudem entsteht durch die Bauweise eine teilweise Überdachung des Pausenhofs, wodurch dieser künftig auch bei Regen nutzbar ist und in heißen Sommerwochen zusätzlichen Sonnenschutz bietet. Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2026 vorgesehen, die Bauzeit wird auf etwa ein Jahr geschätzt.

Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf einem Grundstück in der Gemarkung Oberleichtersbach. Da die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen bis zur Sitzung nicht vollständig vorgelegt wurden, lehnte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zunächst fristwahrend ab.

Im weiteren Verlauf wurde die Jahresrechnung 2025 vorgestellt. Hierbei handelte es sich um einen Tagesordnungspunkt zur Information ohne Beschlussfassung. Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über das Ergebnis der aufgestellten Jahresrechnung. Der Verwaltungshaushalt schloss mit EUR 7.356.124,40 ab, der Vermögenshaushalt mit EUR 3.043.858,60. Beide Haushalte sind ausgeglichen. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrug EUR 2.091.933,73. Da die Mittel aus dieser Zuführung sowie die Einnahmen des Vermögenshaushalts nicht ausreichten, um dessen Ausgaben vollständig zu decken, war eine Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt EUR 234.744,32 erforderlich. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Des Weiteren beabsichtigt die Grundschule Oberleichtersbach, sich ab März 2026 mit der neuen ersten Klasse erneut am musikalischen Projekt „WIM“ zu beteiligen. Das Projekt wird bereits seit vielen Jahren an der Schule durchgeführt und verlief in den bisherigen Klassen sehr erfolgreich. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf EUR 226,94. Bei einer Laufzeit von 18 Monaten ergibt sich ein Gesamtbetrag von EUR 4.084,92. Die Schule beantragte schriftlich die Übernahme der Kosten für die Dauer des Projektes. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Unter Mitteilungen und Bekanntgaben informierte der Erste Bürgermeister darüber, dass die Stadtverwaltung Bad Brückenau wegen der Verlegung einer Gasleitung im Gemarkungsgebiet Oberleichtersbach angefragt hat. Seitens der Gemeinde bestehen hiergegen keine Einwände. Zudem wurde bekanntgegeben, dass die Entscheidung zur Verteilung des Regionalbudgets 2026 gefallen ist. Das Backhaus Modlos hat einen Zuschlag erhalten. Die entstehenden Kosten werden dabei mit bis zu EUR 9.200,00 gefördert.