Im März fand sich der Gemeinderat aufgrund der zahlreichen Themen zu drei Sitzungsterminen zusammen. In diesen informierte Bürgermeister Muth unter anderem über das Ergebnis der Jahresrechnung 2022. Der Gesamthaushalt beläuft sich danach auf EUR 9.884.202,81 und setzt sich zusammen aus dem Verwaltungshaushalt mit EUR 7.196.385,79 und dem Vermögenshaushalt mit EUR 2.689.648,50. Es wurde weiter über die bevorstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen informiert, für welche bis zum 31.03.2023 schriftliche Vorschläge bei der Verwaltungsgemeinschaft erbeten wurden. Erstmals ist für die Bewerbung ein einheitliches Formular verfügbar. Die Brennholzpreise für das Jahr 2023 wurden festgelegt, so wird Polterholz nun zwischen EUR 60,00/lfm. (Fichte) und EUR 80,00/lfm. (Buche) angeboten, für Selbstwerber belaufen sich die Preise zwischen EUR 25,00/lfm. und EUR 50,00/lfm. und Kronenholz kostet zwischen EUR 20,00/lfm. und EUR 25,00/lfm.. Die Gemeinde zeigt sich mit diesem angepassten Preisniveau im Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer sehr günstig.
Es wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Recycling von Bau- und Abbruchabfällen am Kalvarienberg“ mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberleichtersbach genehmigt. Der Steinbruch auf dem Gebiet am Kalvarienberg ist gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben, da nur dort ein Steinabbau möglich ist. Dieses Gebietsprivileg gilt aber nur so lange auch Gestein dort abgebaut werden kann. Ein gewisser Teilbereich des Geländes wird jedoch zwischenzeitlich für Recyclingmaßnahmen verwendet und ein Abbau findet dort nicht mehr statt. Künftig gewinnen Recyclingmaßnahmen von Bau- und Abbruchabfällen immer mehr an Bedeutung und sollen infolgedessen weiter ausgebaut werden, wobei diese nicht als so genanntes privilegiertes Vorhaben gelten. Aus diesem Grunde ist eine Bauleitplanung mit Änderung der Flächennutzung erforderlich. Ziele des Steinbruchbetreibers sind es, den privilegierten Steinbruchbetrieb und die immissionsrechtlichen Genehmigungen für den bestehenden Recyclingbetrieb baurechtlich zu regeln und zu ordnen, dadurch zugleich flexibel auf weitere rechtliche Auflagen an die Qualität der Lagerung und der Prozessabläufe reagieren zu können und den Grundbedarf an Rohstoffen über eine Kreislaufwirtschaft zu decken. Eine Kapazitätserhöhung ist dabei nicht vorgesehen, da die Anlage bereits zu 100% ausgelastet ist. Der Gebietsbereich, der bereits als Deponie genutzt, aufgefüllt und rekultiviert wurde, ist von dem Änderungsantrag nicht betroffen, da dieser ein Sondergebiet darstellt, für welchen eine Nutzungsänderung nicht erforderlich ist.
Für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Dorfstr. 3“ im Markt Schondra wurde die Gemeinde Oberleichtersbach als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeinde wird hierzu mitteilen, dass keine Einwendungen erhoben werden, zumal das Vorhaben zu keinerlei Beeinträchtigungen oder Änderungen in Oberleichtersbach führt. Der Gemeinderat sprach sich weiter dafür aus, dass die Aussichtsplattform am Ehrenberg in Oberleichtersbach als Trauort gewidmet werden soll. Bislang war einzig für Trauungen gewidmeter Ort innerhalb der Gemeinde das Rathaus; nun ist auch eine Trauung an der Aussichtsplattform möglich. Für alle Bürgermeister innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft ist dieser Ort damit ebenfalls für Eheschließungen nutzbar.
Zahlreiche Bauanträge standen auf den Tagesordnungen. So wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Produktions- und Ausstellungshalle, sowie Teilabbruch der bestehenden Halle auf einem dem Außenbereich zuzurechnenden Grundstück Gemarkung Modlos entsprochen. Ein erster Teil soll bereits zeitnah abgerissen werden, der übrige im nächsten Kalenderjahr. Die neue Halle wird mit einer Breite von 30 Metern und einer Länge von 120 Metern errichtet. Im Hinblick auf die erforderliche Prüfung naturimmissionsrechtlicher Belange waren Mitarbeiter des Landratsamtes bereits vor Ort und haben eine bauplanrechtliche Zulässigkeitsprüfung in Aussicht gestellt. Die Entwässerung ist über eine Kleinkläranlage zu regeln, zumal ein Anschluss an die Abwasserversorgung nicht gegeben ist.
Eine weitere Baugenehmigung für einen Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit den Maßen 8,25 Meter auf 8,00 Meter, an eine bereits bestehende Garage auf einem Grundstück Gemarkung Breitenbach wurde ebenfalls erteilt. Zugestimmt wurde weiter einem Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Teilabriss des Bestandshauses und Renovierung der zugehörigen Garage in Breitenbach, bei welchem es sich um ein Bauvorhaben im Innenbereich handelt und ein Bebauungsplan nicht gegeben ist.
Einem Tekturantrag zu einem bereits genehmigten Neubau einer landwirtschaftlichen Kleinbiogasanlage im Gemeindegebiet Breitenbach wurde entsprochen. Es soll ein abweichender Bau der Rückhalteeinrichtung für den Havariefall errichtet werden. Ein Gärrestelager wird höher mit Erdreich angeschüttet, was zugleich als Umfahrung des Behälters genutzt werden kann. Außerhalb der Umfahrung ist ein Leitwall zu errichten, um etwaig auslaufendes Substrat in Richtung des Havariebeckens zu leiten.
Eine geplante Errichtung eines Gärbehälters und Überdachung eines bestehenden Fahrsilos auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld wurde ebenfalls genehmigt. Die Errichtung ist aufgrund einer Änderung des Gaslieferumfangs erforderlich, was baurechtlich auch mit einer Anpassung des Havariebeckens verbunden ist. Zugstimmt wurde durch den Gemeinderat auch der geplanten Errichtung einer forstwirtschaftlichen Fläche im Ortsteil Mitgenfeld, die als Lager für Holz und forstwirtschaftliche Geräte genutzt werden soll. Lediglich zur Kenntnis gegeben wurde dem Gremium eine Nutzungsänderung einer bestehenden Carportanlage zur Lagerhalle mit Erweiterung. Eine Genehmigung dieses Vorhabens war nicht erforderlich, da die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans eingehalten sind.
(Karina Kirchner)