Der Gemeinderat kam am 12. März 2025 zu einer Sitzung zusammen.
In dieser wurde unter anderem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Unterleichtersbach“ mit integrierter Grünordnung gefasst. Die erforderlichen Ausgleichsflächen für die Umsetzung des Projektes sind bereits hergerichtet. Mit Auslegung tritt nun der Bebauungsplan in Kraft.
Weiter wurde dem Gremium ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses in der Gemarkung Breitenbach im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens vorgestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans und entspricht allen Festsetzungen, sodass lediglich eine Information an den Gemeinderat erfolgte.
Einem Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Satteldachs, der Verstärkung einer vorhandenen Holzdecke sowie einem Anbau mit einer Aufstockung eines Wohnhauses der Gemarkung Oberleichtersbach wurde stattgegeben. Ebenfalls entsprochen wurde einem Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch einer bestehenden Holzhalle mit anschließender Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Breitenbach. Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und es sind keinerlei Beeinträchtigungen der umliegenden Anwohner durch die geplante Maßnahme zu erwarten.
Ein weiterer Bauantrag beinhaltete die Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit einem versetzten Pultdach sowie den Einbau einer zusätzlichen Wohnung in der Gemarkung Unterleichtersbach. Es sind im Rahmen dieses Vorhabens keine Geländeveränderungen vorgesehen, Keller- und Erdgeschoss bleiben unverändert bestehen. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat zu.
Einem Antrag auf Verlängerung einer bestehenden Baugenehmigung für den Umbau eines Fahrsilos in einen Rinderstall in der Gemarkung Mitgenfeld wurde ebenfalls entsprochen. Die Verlängerung wurde um den Antragszeitraum von vier Jahren gewährt.
Zur Einbeziehungssatzung „Raiffeisenstraße“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen. Grund für die erneute Beteiligung war eine zwischenzeitliche erfolgte Neuvermessung der betroffenen Grundstücke, wodurch die nördliche Geltungsbereichsgrenze um ca. 4,5 bis 6 Meter nach Süden verlagert und die östliche Grenze an den Straßenrand zurückverlegt wurde. Dadurch reduzierte sich die Größe des Mischgebietes von 1.161 m² auf 941 m², was eine Anpassung der Ausgleichsflächen von 450 m² auf 400 m² erforderlich machte. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden nochmals 24 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von denen sich 12 rückäußerten. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten weitgehend bereits bekannte Rückmeldungen; sinnvolle neue Anregungen wurden berücksichtigt. Seitens der Öffentlichkeit, d.h. aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss zu diesem Vorhaben.
Zum Abschluss wies Bürgermeister Dieter Muth auf die Termine der bevorstehenden Bürgerversammlungen hin und lud hierzu herzlich ein.