In der jüngsten öffentlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit mehreren Bauangelegenheiten sowie mit Vereins- und Gemeindethemen. Zunächst ging es um einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Häckseln, Lagern und Kompostieren von Grüngut in der Gemarkung Mitgenfeld. Die Gemeinde Oberleichtersbach wurde im Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst zugleich auch die erforderliche Baugenehmigung sowie weitere behördliche Entscheidungen. In der Anlage soll Grüngut aus der Pflege öffentlicher Grünanlagen, aus Garten- und Landschaftsbaubetrieben sowie aus privaten Anlieferungen verarbeitet werden. Andere Abfälle werden nicht angenommen. Der entstehende Frischkompost soll an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben werden; Fremdstoffe werden ausgesiebt und anschließend entsorgt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kompostieranlage Mitgenfeld" und erfüllt sämtliche bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Zur Entwässerung ist ein Betonbecken mit zwei getrennten Bereichen vorgesehen, in dem Sicker- und Oberflächenwasser gesammelt und überwiegend zur Befeuchtung der Kompostrotte wiederverwendet wird. Obwohl rechnerisch rund 667 m³ erforderlich wären, ist ein Becken mit etwa 1.500 m³ Fassungsvermögen geplant, um ausreichend Pufferkapazität bei starken Niederschlägen zu gewährleisten. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden, und stimmte dem Antrag zu.
Anschließend befasste sich der Rat mit einem Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Gemarkung Oberleichtersbach. In der Sitzung vom 11. Februar 2026 war das gemeindliche Einvernehmen zunächst wegen fehlender Unterlagen abgelehnt worden. Diese wurden inzwischen vollständig nachgereicht. Geplant sind drei Änderungen gegenüber der ursprünglichen Genehmigung: Statt eines Satteldaches wird ein versetztes Pultdach mit sieben und zehn Grad Dachneigung ausgeführt, an der Südseite entsteht im Kellergeschoss ein Eingangsbereich mit Windfang und an der Nordseite wurde eine Geländeveränderung vorgenommen sowie die Treppe vom Keller zur Erdgeschossebene auf die Westseite verlegt. Da sich das Vorhaben weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügt, hob der Gemeinderat seinen früheren Beschluss auf und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu den Änderungen.
Ein weiterer Bauantrag betraf die Errichtung einer Werbeanlage neben einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in der Gemarkung Oberleichtersbach. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Buchrasen II, 1. Änderung". Die Anlage ragt teilweise in ein dort festgesetztes freizuhaltendes Sichtfeld hinein und überschreitet die zulässige Höhe von 0,80 Metern über der Straßenoberkante. Der Bauherr beantragte deshalb eine Befreiung und begründete dies unter anderem mit der notwendigen Kennzeichnung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus waren im Bebauungsplan, der im Jahr 1992 aufgestellt wurde, derartige Nutzungen noch nicht absehbar. Da nach Auffassung des Gemeinderates keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist und sich die Anlage in das gewerblich geprägte Umfeld einfügt, wurde der Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ausführlicher diskutiert wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Halle in der Gemarkung Mitgenfeld zum gemeinschaftlichen Cannabisanbau mit Abgabe an Vereinsmitglieder nach dem Konsumcannabisgesetz. Bauliche Änderungen waren nicht vorgesehen; lediglich brandschutztechnische Anpassungen sollten erfolgen. Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch. Nach Auffassung des Gemeinderates fügt sich die geplante Nutzung jedoch nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle, an der sich regelmäßig Kinder aufhalten, während eine ausreichende Abschirmung oder Absperrung des Grundstücks derzeit nicht vorhanden ist. Auch wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Einrichtung in einem kleineren Ort schnell bekannt werde und dadurch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zusätzliche Aufmerksamkeit entstehen könnte. Der Gemeinderat lehnte daher das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag ab.
Im weiteren Verlauf informierte Bürgermeister Muth über den aktuellen Stand beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten". Für die geplante Sanierung der Sporthalle in Oberleichtersbach wurde im Dezember eine Projektskizze eingereicht. Bundesweit stehen hierfür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der sehr großen Resonanz mit über 3.600 eingereichten Interessensbekundungen und einer beantragten Fördersumme von mehr als 7,5 Milliarden Euro verzögert sich jedoch die Auswahl der Projekte. Eine Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird nun erst nach Ostern erwartet.
Weiterhin lag dem Gemeinderat ein Zuschussantrag der DJK Breitenbach-Mitgenfeld vor. Der Verein plant die Sanierung der Bäder im Sportheim sowie den Bau einer neuen Schiedsrichterkabine mit Dusche. Die Gesamtkosten werden auf rund 45.000 Euro geschätzt. Der Gemeinderat beschloss, die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten zu unterstützen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Ausgaben durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden.
Des Weiteren gab Bürgermeister Muth bekannt, dass im April in Zeitlofs der Feldgeschworenentag stattfindet. Für den Ortsteil Mitgenfeld wurde Ernst Kleinhenz als neuer Feldgeschworener benannt. Der Gemeinderat stimmte seiner Berufung und Vereidigung bereits im April zu. Außerdem wies der Bürgermeister auf die kommenden Bürgerversammlungen hin: am 13. April, am 15. April und am 21. April; Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.