Der Gemeinderat tagte am 19.04.2023. Im öffentlichen Sitzungsteil wurde zunächst Beschluss über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 gefasst. Seitens der Gemeinde Oberleichtersbach werden dem Amtsgericht Uwe Reinelt, Marianne Hahn, Alexander Schottdorf und Frank Wittmann vorgeschlagen. Die finale Entscheidung zum Eintritt in das Schöffenamt wird durch das Amtsgericht gefällt; die Amtszeit der gewählten Schöffen beträgt sodann 4 Jahre und erstreckt sich von 2024 bis 2028. Durch den Kämmerer wurde der Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2023 vorgestellt, es wurde über diesen beraten und letztlich Beschluss zur Genehmigung gefasst. Ebenfalls wurde die zugehörige Haushaltssatzung der Gemeinde Oberleichtersbach erlassen. Die Einnahmen zeigen sich geschuldet der Inflation rückläufig. „Nach fetten Jahren, kommen nun auch magere auf die Gemeinde zu“, erläutert Bürgermeister Muth die Entwicklung. Die Haushaltszahlen sind jedoch stabil und sollen die Bürger nicht verunsichern. Es ist allerdings Aufgabe der Gemeinde, den Haushalt realistisch darzustellen und gegebene Umstände angemessen zu berücksichtigen. Alle Ansätze des Haushaltsplanes können zum jetzigen Zeitpunkt nur prognostiziert werden, die tatsächliche Entwicklung bleibt im Laufe des Jahres abzuwarten. Es werden im Vergleich zu den Vorjahren etwas höhere Ausgaben erwartet, welchen jedoch geringere Einnahmen gegenüberstehen werden. Die Hebesätze der Grundsteuer befinden sich noch immer unter Landesdurchschnitt, der Hebesatz der Gewerbesteuer hingegen stellt sich etwas höher dar. Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde sind stark schwankend, demnach schwer planbar und lassen sich nur mit angemessener Zurückhaltung schätzen. Vor allem bei größeren Gewerbesteuerzahlern können betriebliche Umstrukturierungs- oder Steueroptimierungsmaßnahmen zu spürbaren Änderungen beim Aufkommen der Gewerbesteuer führen. Auch erhöhte Betriebs- und Materialkosten sowie die grundsätzliche Entwicklung der Auftragslage wirken sich auf die Berechnung aus. Gleichermaßen sind die Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligungen nur schwer vorhersehbar. Im laufenden und voraussichtlich auch noch im folgenden Jahr sind zur Stabilisierung der Situation nach langen Jahren, in denen das nicht erforderlich war, wieder Entnahmen aus dem Vermögenshaushalt vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Situation 2025 wieder normalisiert.
Der Verwaltungshaushalt wird mit EUR 5.580.600,00 dargestellt, der Vermögenshaushalt mit EUR 4.825.400,00. Es ist demnach eine Gesamthaushaltssumme von EUR 10.406.000,00 zu erwarten.
Die Pro-Kopf-Verschuldung im Gemeindegebiet sinkt weiter stetig und stellt sich zu Beginn des Jahres 2023 mit EUR 51,37 dar. Kreditaufnahmen sind für die nächsten Jahre nicht vorgesehen, so dass die Pro-Kopf-Verschuldung nach derzeitigem Prognosestand im Jahr 2026 bis auf EUR 0,00 zurückgeht.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurde ein Aufstellungsbeschluss für die Errichtung eines Solarparks südlich der Ortslage Oberleichtersbach gefasst. In den Jahren 2018 und 2021 wurde das Projekt durch den Gemeinderat abgelehnt, jedoch haben sich die Zeiten im Hinblick auf Abschaltung der Atomkraftwerke und auch der kriegsbedingten Teuerungen verändert. Im Gemeinderat besteht jedoch Einigkeit darüber, dass zunächst noch ein Auflagenkatalog entwickelt werden soll, welcher Vorgaben an einen Solarpark richtet. Dieser soll maßgeblich mit in die weiteren Planungen einbezogen werden und für das gesamte Gemeindegebiet und ggf. weitere derartige Vorhaben Gültigkeit besitzen. Es soll damit vermieden werden, dass Solarparks ohne Einschränkungen entstehen und letztlich Landwirtschaft und Landschaftsbild mit Größe und Umfang gefährden. Der gefasste Aufstellungsbeschluss ermöglicht nun den Einstieg in die Planungen auf der Fläche und den Einstieg in Gespräche mit den Stromabnehmern, stellt jedoch noch keine Baugenehmigung dar. Die Gemeinde kann sich bis zur Baugenehmigung zu jeder Zeit vorbehalten, noch in das Projekt einzugreifen. Es wurde ein Teilrückbau einer bestehenden Scheune mit Neubau eines Einfamilienhauses und Carport auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld genehmigt, sowie ein Tekturplan zum Neubau einer Produktionshalle mit Büroanbau im Buchrasen. Zweitgenanntes Projekt setzt mit dem Tekturplan lediglich Änderungen im Inneren des geplanten Gebäudes um.
(Karina Kirchner)