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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.04.2025 wurden mehrere Bauanträge behandelt. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf zwei Grundstücken in der Gemarkung Unterleichtersbach wurde zugestimmt. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtsgültigen Einbeziehungssatzung „Raiffeisenstraße“ und entspricht den darin festgesetzten Vorgaben. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Ebenfalls erging ein positiver Beschluss zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit vier Stellplätzen im Baugebiet „Eller V“. Hierbei wurde eine Befreiung von der maximal zulässigen Wandhöhe für Flachdächer von 6,50 m beantragt, da eine Wandhöhe von 8,635 m vorgesehen ist. Der Rat folgte der Begründung der Bauherren, wonach eine Einhaltung der vorgeschriebenen Wandhöhe aufgrund des Geländes und des Baugrunds mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre und zudem die Nachbarinteressen nicht beeinträchtigt werden. Auch hier wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Weiterhin wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Mitgenfeld behandelt. Die in diesem Zusammenhang beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan waren bereits im Rahmen eines früheren Vorbescheidsverfahrens genehmigt worden. Der Gemeinderat bestätigte nun die Befreiungen im Rahmen des Bauantrags, darunter die Überschreitung der zulässigen Geländeaufschüttung auf bis zu 2,87 m, die Errichtung eines Pultdachs mit geringerer Neigung statt eines vorgeschriebenen Satteldachs, die Abweichung der Firstrichtung um 90 Grad zur Straße, eine erhöhte Grundflächenzahl von 0,49, eine bergseitige Traufhöhe bis 4,24 m sowie die einstöckige Errichtung (Bungalow) entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan. Bürgermeister Muth verwies darauf, dass der zugrunde liegende Bebauungsplan bereits über 20 Jahre alt ist und in mehreren Punkten nicht mehr dem heutigen Stand entspricht.

Zustimmung erteilte der Gemeinderat außerdem zur geänderten Planung (Tektur) eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, bei dem die Geschosshöhen im Erd- und Obergeschoss um jeweils 20 cm erhöht wurden. Die baurechtliche Prüfung der geänderten Kennzahlen obliegt dem Landratsamt Bad Kissingen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses in der Gemarkung Breitenbach behandelt. Geplant ist unter anderem die Errichtung einer Schleppdachgaube, die mit 70 % breiter als die im Bebauungsplan „Am alten Dorf“ zulässigen 33 % der Dachlänge ausfallen soll, sowie ein Balkon auf Stützen, der außerhalb der Baugrenze liegt. Zudem ist ein Anbau an die bestehende Garage mit Unterschreitung der vorgeschriebenen Dachneigung vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte den geplanten Befreiungen zu und erteilte das Einvernehmen.

Im Rahmen der Sitzung wurde der Gemeinderat außerdem über die Fortschreibung des Regionalplans Main-Rhön informiert. Dabei wurde mitgeteilt, dass das ursprünglich vorgesehene Vorbehaltsgebiet CA6 nordwestlich Oberleichtersbach ersatzlos entfällt. Die von der Gemeinde im Zuge der Voranhörung eingebrachten Belange, etwa hinsichtlich der Lage im Heilquellenschutzgebiet und der naturschutzfachlichen Bedeutung der Fläche, wurden im Entwurf der 9. Änderungsverordnung berücksichtigt.

Behandelt wurde auch die Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Windenergie. Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau sind dabei keine Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für Windenergie vorgesehen. Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung den Beschluss, entsprechende Einwände gegen den Planentwurf zu erheben und dabei nochmals auf bereits genannte, geeignete Flächen im Gemeindegebiet hinzuweisen, insbesondere in Autobahnnähe.

Als weiterer Punkt wurde das Rechnungsergebnis 2024 bekanntgegeben. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.867.674,33 Euro ausgeglichen ab, der Vermögenshaushalt mit 2.801.320,62 Euro. Aus dem Verwaltungshaushalt konnten 2.181.524,99 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, die Rücklage wurde um 244.620,01 Euro erhöht.

Zudem wurde der Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul zum Kindergartenjahr 2025/2026 sowie dem zugehörigen Haushaltsplan 2025 zugestimmt. Um den Bestand des St. Johannesvereins als Träger der Kindertageseinrichtung finanziell abzusichern, wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 eine Defizitvereinbarung zwischen diesem und der Kommune geschlossen. Diese räumt der Gemeinde künftig gewisse Mitspracherechte ein.

(Karina Kirchner)