Eine umfangreiche Tagesordnung mit zahlreichen Bauangelegenheiten, Themen aus dem Bereich der Kinderbetreuung sowie finanz- und verwaltungsrechtlichen Punkten beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung im April. Zugleich war es die letzte reguläre Gemeinderatssitzung unter Leitung des derzeit amtierenden Ersten Bürgermeisters Dieter Muth.
Ausführlich befasste sich der Gemeinderat zunächst mit dem geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Modlos mit integriertem Dorfgemeinschaftsbereich. Stefan Richter vom beauftragten Architekturbüro stellte die aktuelle Planung nochmals detailliert vor. Präsentiert wurden neben visualisierten Außenansichten auch Grundrisse der einzelnen Ebenen sowie Geländeschnitte des geplanten Gebäudes. Im Erdgeschoss sind neben den Stellplätzen für die Feuerwehrfahrzeuge insbesondere Umkleiden, Sanitärbereiche, Dusche sowie Werkstatt- und Lagerräume vorgesehen. Im Zwischengeschoss sollen Kommandantenbüro, weitere Lager- und Technikräume sowie ein Schulungsraum untergebracht werden. Das Obergeschoss ist als Dorfgemeinschaftsbereich mit einem großen, durch eine mobile Trennwand teilbaren Saal, Theke, Küche, Musik- und Stuhllager geplant. Da in einzelnen planerischen Bereichen noch Anpassungen erforderlich sind, war eine abschließende Beschlussfassung zur Planfeststellung noch nicht möglich. Der Gemeinderat nahm die Planung daher zunächst zur Kenntnis. Im Zuge dieses Tagesordnungspunktes informierte Richter außerdem über das inzwischen vorliegende Abbruchgutachten für die „Alte Schule“. Dieses fiel insgesamt positiv aus. Zwar wurden einzelne schadstoffbelastete Materialien festgestellt, jedoch in einem überschaubaren Umfang. Entsprechend wird derzeit davon ausgegangen, dass sich die Abbruchkosten im vertretbaren Rahmen bewegen werden.
Im Anschluss erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau des Feuerwehrhauses mit Gemeinschaftsbereich in Modlos.
Auch dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Grundschule Oberleichtersbach um einen Hort wurde zugestimmt. Das Vorhaben fügt sich aufgrund des bestehenden Schulgebäudes in die Umgebungsbebauung ein.
Zugestimmt wurde einem Bauantrag auf Errichtung eines Bungalows als Betriebsleiterwohnhaus in der Gemarkung Unterleichtersbach. Das Vorhaben war bereits im vergangenen Jahr im Rahmen eines Vorbescheids positiv beurteilt worden. Da es sich um ein privilegiertes Vorhaben eines Nebenerwerbslandwirts im Außenbereich handelt, erteilte der Gemeinderat auch hier das gemeindliche Einvernehmen.
Ebenso wurde einem Antrag auf Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofanlage in Modlos entsprochen. Geplant sind dort ein neuer Güllebehälter, eine Dunglege sowie eine Fahrsilokammer. Da es sich um ein privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben im Außenbereich handelt, bestanden aus Sicht des Gemeinderats keine Einwände.
Ein weiterer Bauantrag betraf die Errichtung eines Zerlege- und Verarbeitungsraums innerhalb einer bestehenden landwirtschaftlichen Scheune in Unterleichtersbach. Geplant ist dort ein eigenständiger Raum in sogenannter Raum-im-Raum-Bauweise, der zur Verarbeitung von Wild, Schwein und Rind genutzt werden soll. Zusätzlich ist eine gelegentliche Nutzung im Rahmen eines Partyservices vorgesehen. Die bestehende Gebäudestruktur bleibt dabei unverändert. Nach Auffassung des Gemeinderats fügt sich das Vorhaben in die dörflich geprägte Umgebungsbebauung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Mit einer isolierten Befreiung hatte sich der Gemeinderat bei einem Garten-Gerätehaus in Breitenbach zu befassen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Alten Dorf“, weicht jedoch in mehreren Punkten von dessen Festsetzungen ab. So sind statt der vorgeschriebenen Sattel- oder Krüppelwalmdachform ein Flachdach, eine abweichende Dacheindeckung, eine geänderte Firstrichtung sowie eine teilweise Überschreitung der Baugrenze vorgesehen. Nach Einsicht in die Unterlagen stimmte der Gemeinderat den beantragten Befreiungen zu.
Zur Kenntnis genommen wurde ein Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Mitgenfeld zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Da das Vorhaben sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans „Bergfeld III“ einhält, war keine weitergehende Entscheidung erforderlich.
Für den Gemeindeteil Breitenbach wurden mit Norbert Schwarz und Christian Fischer zwei neue Feldgeschworene benannt. Beide sollen beim anstehenden Feldgeschworenentag in Zeitlofs vereidigt werden.
Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange befasste sich der Gemeinderat zudem erneut mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Detter“ sowie der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zeitlofs. Da Belange der Gemeinde Oberleichtersbach nicht berührt werden, wurden weiterhin keine Einwände erhoben.
Ein größerer Themenblock betraf die Kindertageseinrichtung St. Peter & Paul. Zunächst nahm der Gemeinderat den freiwilligen Defizitausgleich für das Kalenderjahr 2025 zur Kenntnis. Das Defizit des Zweckbetriebs „Kindertageseinrichtung“ wurde vom Trägerverein mit rund 71.000,- Euro beziffert. Anschließend befasste sich das Gremium mit der Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027, da die Gemeinde sich im Rahmen der geschlossenen Defizitvereinbarung in diesem Punkt mit einbringen kann. Vorgeschlagen wurde vom St. Johannesverein e. V. als Trägerverein der Einrichtung eine moderate Erhöhung der Beiträge für Regelkinder um jeweils 5,- Euro je Buchungskategorie monatlich sowie eine Anhebung der Beiträge für Schulkinder um jeweils 3,- Euro. Die Krippenbeiträge sollen hingegen unverändert bleiben. Hintergrund ist insbesondere die Veränderung der staatlichen Förderleistungen an junge Familien, so der Wegfall des Krippen- und auch des Familiengeldes. Man wolle die Eltern nicht zusätzlich finanziell belasten. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Beitragsanpassung zu. Auch dem Haushaltsplan 2026 der Kindertageseinrichtung wurde zugestimmt. Dieser sieht Einnahmen von rund 1,54 Mio. Euro und Ausgaben von rund 1,55 Mio. Euro vor. Es wird ein voraussichtliches Defizit von knapp 130.000,- Euro ermittelt. Die Verwaltung bestätigte die Plausibilität der vorgelegten Zahlen.
Informiert wurde außerdem über die zeitlich befristete Fortführung der Schulkindbetreuung durch den St. Johannesverein. Dieser hat sich auf Anfrage der Gemeinde bereit erklärt, die Betreuung bis längstens Anfang 2028 fortzuführen. Im Anschluss ist eine Übernahme durch den Kreiscaritasverband vorgesehen. Klärungsbedarf gibt es noch im Hinblick auf eine rechtsanspruchserfüllende Ferienbetreuung.
Im finanzwirtschaftlichen Teil der Sitzung genehmigte der Gemeinderat zunächst nachträglich die im Haushaltsjahr 2025 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese betrafen unter anderem Mehrausgaben bei der Grundschule, beim Kindergarten, in der Straßenbeleuchtung, bei Feuerwehr, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung sowie bei verschiedenen Investitionsmaßnahmen. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Ausgaben unabweisbar waren und die Finanzierung gesichert war. Im Anschluss wurde die Jahresrechnung 2025 festgestellt. Der Verwaltungshaushalt schloss mit rund 7,36 Mio. Euro, der Vermögenshaushalt mit rund 3,04 Mio. Euro ab. Beide Haushalte sind ausgeglichen. Die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt beläuft sich auf rund 2,09 Mio. Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte nach im März durchgeführter Rechnungsprüfung eine geordnete Kassenführung und Beleglage ohne Beanstandungen. Der Gemeinderat erteilte dem Ersten Bürgermeister einstimmig die Entlastung zur Jahresrechnung 2025.
Zum Abschluss informierte der Bürgermeister über die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2020 bis 2024. Diese bescheinigt der Gemeinde eine geordnete Haushaltsführung, eine günstige Finanz- und Kassenlage sowie eine hohe dauernde Leistungsfähigkeit. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Entwicklung der allgemeinen Rücklage, die im Prüfungszeitraum deutlich angewachsen ist. Daneben gab die Prüfungsstelle einzelne Hinweise zu ergänzenden Verzeichnissen – etwa bei Feuerwehrkostenersatz oder Erschließungsbeiträgen – und zu Gebührenkalkulationen. Die Verwaltung hat hierzu bereits entsprechende Beantwortungen vorbereitet und wird erforderliche Anpassungen schrittweise umsetzen. Der Gemeinderat stimmte den Beantwortungsvorschlägen zu den einzelnen Punkten zu.
Unter Mitteilungen und Bekanntgaben wurde schließlich noch ein weiterer Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage in Modlos behandelt. Eine alte Garage soll abgebrochen und sodann ein Wohnhaus im Innenbereich errichtet werden. Auch diesem Vorhaben erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.