Das Landratsamt Bad Kissingen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 geprüft und mit Schreiben vom 05.05.2023, Nr. 9410-20-2023/4, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Satzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen nach Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Außerdem wird sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau veröffentlicht. (https://www.vgem-bad-brueckenau.de/gemeinde-oberleichtersbach/bekanntmachungen/index.html)
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tag der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau, Sinnaustraße 14 a, Zimmer 21 oder 22, in 97769 Bad Brückenau während der allgemeinen Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).