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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat

Im Juni kam der Gemeinderat zu zwei Sitzungen zusammen. Es wurde eine weitere Unterstützung des WIM-Projektes („wir musizieren“) für das bereits laufende Schuljahr 2022/2023 beschlossen. Zum zweiten Halbjahr startete in der 1. Klasse wieder der wöchentliche WIM-Unterricht, zu welchem Frau Frech aus der Musikschule in unsere Grundschule nach Oberleichtersbach kommt. Die Gesamtkosten für die Dauer von 18 Monaten belaufen sich auf EUR 3.338,28 und werden durch die Gemeinde im Rahmen der musikalischen Jugendförderung vollständig übernommen. Weiter wurde eine Sammelbestellung für Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren der Großgemeinde durch den Rat genehmigt. Ein Kostenbetrag in Höhe von insgesamt EUR 6.934,46 wird für den Bedarf an Schutzkleidung und -ausrüstung aufgewendet. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und noch dazu eine äußerst wichtige, die dem Schutze aller Bürger dient.

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde neu gefasst. Die Satzung selbst existierte zwar bereits, jedoch war diese in einigen Punkten veraltet und musste einem neuen Stand angepasst werden. Durch den Neubeschluss wurde lediglich die Zweckentfremdung von Wohnraum neu geregelt sowie die Kosten für Zweitschriften, d. h. Kopien bei beispielsweise einer Akteneinsicht angehoben, um den Teuerungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Es wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Singlehauses auf einem Grundstück Gemarkung Modlos zugestimmt. Durch den Bauherrn wurde Befreiung von den Festsetzungen beantragt, da der Bauplan das Erdgeschossfußbodenniveau nicht vollständig einhält. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde dem Gremium ein Bauplan zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Photovoltaikanlage auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld bekannt gemacht. Das Vorhaben hält alle Festsetzungen ein und bedurfte folglich keiner Genehmigung. Das Protokoll der im April stattgefundenen Bürgerversammlung wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gegeben, sowie die in dieser durch Anwesende geäußerten Wünsche und Anträge behandelt. Allen Punkten hatte sich der Bürgermeister mit Verwaltungsgemeinschaft in den vergangenen Tagen bereits angenommen, so dass nur noch die Kanalproblematik in der Dorfmitte Oberleichtersbach ungelöst ist. Wie es hier ggf. zu einer Entlastung kommen kann, ist noch unklar. Zunächst soll eine Befahrung des Kanals vorgenommen und dieser nach schadhaften Stellen untersucht werden. Die Gemeinde wird dies zeitnah in die Wege leiten. Ein Antrag des MSV Modlos auf finanzielle Unterstützung bei der Errichtung zweier Photovoltaikanlagen wurde vorgelegt. Es sind zwei Anlagen auf dem Dach des Sportheimes vorgesehen, wobei eine Anlage der Eigennutzung mit Speicherung und die weitere der Einspeisung ins Stromnetz dienen soll. Der Gemeinderat hat Beschluss gefasst, die Anlage zur Eigennutzung mit 10% zu bezuschussen, zumal diese im Falle länger andauernder Stromausfälle der gesamten Gemeinde zugutekommen und das Sportheim Anlaufpunkt sein kann. Für die zweite Anlage, welche ausschließlich der Einspeisung dienen soll, hat der Gemeinderat mangels Bürgernutzen eine Bezuschussung abgelehnt, gleichwohl eine solche Anschaffung insgesamt begrüßt wird. Da bei der Installation der PV-Anlagen ein Elektriker ohnehin vor Ort in Modlos sein wird, wurde ferner Beschluss gefasst, in diesem Zuge auf gemeindliche Kosten eine Vorrichtung am Sportheim installieren zu lassen, die die Möglichkeit bietet, auch durch einen Generator von außen Strom in das Gebäude einzuspeisen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein längerer Stromausfall eintritt, die Speicherkapazität der PV-Anlage jedoch nicht ausreichend ist, einen solchen Zeitraum abzudecken. Als Zusatzpunkt wurde weiter ein Bauantrag Gemarkung Modlos genehmigt, wonach ein bestehendes Nebengebäude abgerissen und neu errichtet werden soll. Das neu zu errichtende Nebengebäude soll der Nutzung als Einliegerwohnung dienen. Die Nachbarn zeigten mit einer Übernahme der Abstandsflächen einverstanden, womit die Festsetzungen eingehalten werden können.

Der Sitzung vom 31.05.2023 ging ein Ortstermin in Mitgenfeld voraus, bei welchem die zwischenzeitlich vorgenommene Bepflanzung im neuen Baugebiet in Augenschein genommen und im Anschluss eine an Wohngebiet außerorts von Privat errichtete Einzäunung für die Haltung von Kamerunschafen besichtigt wurde. Diese Besichtigung war Grundlage für die Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes. Ebenfalls in Augenschein genommen wurde in diesem Zusammenhang die mögliche Fläche zur Erweiterung des Grüngutes sowie der mögliche Verlauf der „Südvariante“ einer Umgehungsstraße. Im Rathaus wurde dem Gremium zur Information die Stellungnahme der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bad Kissingen zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde durch das LRA bestätigt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht infrage gestellt wird, jedoch im Hinblick auf die Entwicklung des Ukraine-Krieges und der ungewissen Folgen die Haushaltspolitik weiter mit Bedacht fortgeführt werden solle. Ebenfalls informiert wurde durch den 1. Bürgermeister über den Sachstand der Interkommunalen Klärschlammbehandlung der Rhönallianz. Die Stadt Bad Brückenau will das Projekt nun alleine voranbringen, da für diese besondere Eile geboten ist. Den umliegenden Kommunen soll hierbei jedoch Gelegenheit gegeben werden, ihren Klärschlamm zur Weiterbehandlung nach Bad Brückenau zu verbringen. In der Großgemeinde wäre dies nur in Bezug auf die Kläranlage Modlos von Bedeutung, jedoch aktuell noch nicht erforderlich.

Aus dem Gemeinderat

Im Juni kam der Gemeinderat zu zwei Sitzungen zusammen. Es wurde eine weitere Unterstützung des WIM-Projektes („wir musizieren“) für das bereits laufende Schuljahr 2022/2023 beschlossen. Zum zweiten Halbjahr startete in der 1. Klasse wieder der wöchentliche WIM-Unterricht, zu welchem Frau Frech aus der Musikschule in unsere Grundschule nach Oberleichtersbach kommt. Die Gesamtkosten für die Dauer von 18 Monaten belaufen sich auf EUR 3.338,28 und werden durch die Gemeinde im Rahmen der musikalischen Jugendförderung vollständig übernommen. Weiter wurde eine Sammelbestellung für Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren der Großgemeinde durch den Rat genehmigt. Ein Kostenbetrag in Höhe von insgesamt EUR 6.934,46 wird für den Bedarf an Schutzkleidung und -ausrüstung aufgewendet. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und noch dazu eine äußerst wichtige, die dem Schutze aller Bürger dient.

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde neu gefasst. Die Satzung selbst existierte zwar bereits, jedoch war diese in einigen Punkten veraltet und musste einem neuen Stand angepasst werden. Durch den Neubeschluss wurde lediglich die Zweckentfremdung von Wohnraum neu geregelt sowie die Kosten für Zweitschriften, d. h. Kopien bei beispielsweise einer Akteneinsicht angehoben, um den Teuerungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Es wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Singlehauses auf einem Grundstück Gemarkung Modlos zugestimmt. Durch den Bauherrn wurde Befreiung von den Festsetzungen beantragt, da der Bauplan das Erdgeschossfußbodenniveau nicht vollständig einhält. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde dem Gremium ein Bauplan zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Photovoltaikanlage auf einem Grundstück Gemarkung Mitgenfeld bekannt gemacht. Das Vorhaben hält alle Festsetzungen ein und bedurfte folglich keiner Genehmigung. Das Protokoll der im April stattgefundenen Bürgerversammlung wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gegeben, sowie die in dieser durch Anwesende geäußerten Wünsche und Anträge behandelt. Allen Punkten hatte sich der Bürgermeister mit Verwaltungsgemeinschaft in den vergangenen Tagen bereits angenommen, so dass nur noch die Kanalproblematik in der Dorfmitte Oberleichtersbach ungelöst ist. Wie es hier ggf. zu einer Entlastung kommen kann, ist noch unklar. Zunächst soll eine Befahrung des Kanals vorgenommen und dieser nach schadhaften Stellen untersucht werden. Die Gemeinde wird dies zeitnah in die Wege leiten. Ein Antrag des MSV Modlos auf finanzielle Unterstützung bei der Errichtung zweier Photovoltaikanlagen wurde vorgelegt. Es sind zwei Anlagen auf dem Dach des Sportheimes vorgesehen, wobei eine Anlage der Eigennutzung mit Speicherung und die weitere der Einspeisung ins Stromnetz dienen soll. Der Gemeinderat hat Beschluss gefasst, die Anlage zur Eigennutzung mit 10% zu bezuschussen, zumal diese im Falle länger andauernder Stromausfälle der gesamten Gemeinde zugutekommen und das Sportheim Anlaufpunkt sein kann. Für die zweite Anlage, welche ausschließlich der Einspeisung dienen soll, hat der Gemeinderat mangels Bürgernutzen eine Bezuschussung abgelehnt, gleichwohl eine solche Anschaffung insgesamt begrüßt wird. Da bei der Installation der PV-Anlagen ein Elektriker ohnehin vor Ort in Modlos sein wird, wurde ferner Beschluss gefasst, in diesem Zuge auf gemeindliche Kosten eine Vorrichtung am Sportheim installieren zu lassen, die die Möglichkeit bietet, auch durch einen Generator von außen Strom in das Gebäude einzuspeisen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein längerer Stromausfall eintritt, die Speicherkapazität der PV-Anlage jedoch nicht ausreichend ist, einen solchen Zeitraum abzudecken. Als Zusatzpunkt wurde weiter ein Bauantrag Gemarkung Modlos genehmigt, wonach ein bestehendes Nebengebäude abgerissen und neu errichtet werden soll. Das neu zu errichtende Nebengebäude soll der Nutzung als Einliegerwohnung dienen. Die Nachbarn zeigten mit einer Übernahme der Abstandsflächen einverstanden, womit die Festsetzungen eingehalten werden können.

Der Sitzung vom 31.05.2023 ging ein Ortstermin in Mitgenfeld voraus, bei welchem die zwischenzeitlich vorgenommene Bepflanzung im neuen Baugebiet in Augenschein genommen und im Anschluss eine an Wohngebiet außerorts von Privat errichtete Einzäunung für die Haltung von Kamerunschafen besichtigt wurde. Diese Besichtigung war Grundlage für die Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes. Ebenfalls in Augenschein genommen wurde in diesem Zusammenhang die mögliche Fläche zur Erweiterung des Grüngutes sowie der mögliche Verlauf der „Südvariante“ einer Umgehungsstraße. Im Rathaus wurde dem Gremium zur Information die Stellungnahme der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bad Kissingen zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde durch das LRA bestätigt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht infrage gestellt wird, jedoch im Hinblick auf die Entwicklung des Ukraine-Krieges und der ungewissen Folgen die Haushaltspolitik weiter mit Bedacht fortgeführt werden solle. Ebenfalls informiert wurde durch den 1. Bürgermeister über den Sachstand der Interkommunalen Klärschlammbehandlung der Rhönallianz. Die Stadt Bad Brückenau will das Projekt nun alleine voranbringen, da für diese besondere Eile geboten ist. Den umliegenden Kommunen soll hierbei jedoch Gelegenheit gegeben werden, ihren Klärschlamm zur Weiterbehandlung nach Bad Brückenau zu verbringen. In der Großgemeinde wäre dies nur in Bezug auf die Kläranlage Modlos von Bedeutung, jedoch aktuell noch nicht erforderlich.

(Karina Kirchner)