Zu zwei Sitzungen kam der Gemeinderat im Mai 2024 zusammen. Als Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Oberleichtersbach zu einer Stellungnahme zum Bebauungsplan mit Grünordnung sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Solarpark Weißenbach“ im Markt Zeitlofs aufgefordert. Nachdem das Bauvorhaben das Gemeindegebiet nicht tangiert und nicht beeinträchtigt, wird die Gemeinde hierzu keine Einwände erheben. Einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Ablösung der Unterhaltslast für den kombinierten Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2790 wurde zugestimmt. Für den Bau des Geh- und Radweges, der inzwischen bereits 10 Jahre zurückliegt, wurde dato eine hälftige Teilung der Baukosten vereinbart, was nun endlich zum Tragen kommen soll. Es wird eine Ablösevereinbarung geschlossen, woraus die Gemeinde noch eine Summe in Höhe von EUR 31.340,00 erhält.
Informiert wurde der Gemeinderat wiederholt über die bevorstehenden Aufmessungen und Bestandserhebungen im Gemeindegebiet durch die Firma Dr. Schulte & Röder Kommunalberatung, die zum 14.05.2024 aufgenommen wurde. Diese Maßnahmen mit Erhebung der Eckdaten der Grundstücksflächen dienen einer Feststellung der Korrektheit erhobener Herstellungsbeiträge. Die letzte Erhebung im Gemeindegebiet liegt bereits 20 Jahre zurück.
Im Weiteren wurde dem Sportverein DJK Breitenbach/Mitgenfeld ein Zuschuss in Höhe von 10% der für eine Modernisierung der Küche im Sportheim anfallenden Kosten, mithin knapp EUR 510,00 gewährt. Einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung inkl. Doppelgarage, Einzelgarage und Carport auf einem Grundstück im neuen Baugebiet Eller V wurde zugestimmt. Eine solche war erforderlich, da das Bauvorhaben in einer dreigeschossigen Bauweise ausgeführt werden soll, was in dieser Form im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist.
Zum Bebauungsplan „Kompostanlage Mitgenfeld“ wurden die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange vorgestellt und notwendige Einzelbeschlüsse zu diesen gefasst. Insgesamt 34 Träger wurden befragt, von welchen 13 keine Stellungnahme abgegeben und 14 ihr Einverständnis ohne Einwände erklärt haben. Rückgemeldet mit überwiegend Anregungen und Hinweisen haben sich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Landesverband für Vogelschutz, die Emissionsschutzbehörde, die Naturschutzbehörde, der Kreisbrandinspektor, die Wasserbehörde und das Wasserwirtschaftsamt. Die Anregungen und Hinweise wurden in der Regel zur Kenntnis genommen und kleinere für das Vorhaben unwesentliche Ergänzungen in den Baubauungsplan aufgenommen. Im Anschluss wurde durch den Gemeinderat ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst, wonach der angepasste Bebauungsplan noch einmal für 2 Wochen öffentlich ausgelegt werden soll. Stellungnahmen sind in dieser erneuten Auslegungszeit nun nur noch zu den vorgenommenen Anpassungen möglich.
Auch für die Einbeziehungssatzung „Zeughausstraße“ Gemarkung Modlos wurden die zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgestellt, abgewogen und Einzelbeschlüsse zu diesen gefasst. Rückmeldungen erfolgten seitens der Immissionsschutzbehörde, der Naturschutzbehörde, des Kreisbrandrats, des Amtes für Digitalisierung Breitband und Vermessung, des AELF, der Bayernwerk Netz GmbH, der Telekom sowie des Bayer. Bauernverbandes. Insgesamt gab es auch hier Hinweise zum Bebauungsplan und kleinere Anmerkungen, welche in diesen aufgenommen wurden. Im Anschluss fasste der Gemeinderat Beschluss zur Satzung, welche jedoch erst in Kraft treten wird, wenn die erforderlichen Ausgleichsflächen im Grundbuch eingetragen sind.
Gleichermaßen behandelt wurde die Einbeziehungssatzung „Schindsweg“, zum welchem sich als Träger öffentlicher Belange die Immissionsschutzbehörde, Naturschutzbehörde, der Kreisbrandrat, das Städtebauamt Bad Kissingen, Amt für Kreisheimatpflege, die Telekom, das Bayer. Landesamt für Umwelt sowie die Bayernwerk Netz GmbH geäußert haben. Auch diesbezüglich gab es überwiegend Hinweise und geringfügige Anmerkungen, unter deren Berücksichtigung der Gemeinderat im Weiteren einen positiven Beschluss zur Satzung erließ.
Zur Einbeziehungssatzung „Raiffeisenstraße“ in Unterleichtersbach konnte ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Außenbereich und sind deshalb grundsätzlich nicht bebaubar. Mithilfe des Aufstellungsbeschlusses können die Grundstücke dem bereits bebauten Umland zugeordnet werden, wodurch kurzfristig Bauland geschaffen wird. Eine Erschließung der Grundstücke über die Raiffeisenstraße ist dabei sichergestellt. Es wurde anschließend ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss auch für dieses Vorhaben gefasst und damit die öffentliche Auslegung und Befragung der Träger öffentlicher Belange in die Wege geleitet.
Final wurde der vorläufige Haushaltsplan der Gemeinde für das laufende Haushaltsjahr 2024 durch den Kämmerer vorgestellt und die Haushaltssatzung hierzu beschlossen. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben ist ein Gesamtergebnis des Haushalts mit EUR 12.070.400,00 zu erwarten, welches sich aufgliedert in den Verwaltungshaushalt mit EUR 6.833.100,00 und den Vermögenshaushalt in Höhe von EUR 5.237.300,00. Der Gewerbesteuerhebesatz wird sich im Jahr 2024 nicht verändern, jedoch muss im darauffolgenden Jahr unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Grundsteuerreform mit einer Erhöhung gerechnet werden. Die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen ist mit EUR 33.300,00 (Grundsteuer A) und EUR 230.000,00 (Grundsteuer B) angesetzt und die Entwicklung der Gewerbesteuer mit EUR 3 Mio. Die Gewerbesteuereinnahmen sind jedoch nur schwer und wage planbar, da diese von vielerlei Faktoren beeinflusst werden können. Für die Zukunft muss auch hier aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen von geringen Einnahmen ausgegangen werden. Mit einer Schlüsselzuweisung seitens des Landkreises ist für 2024 nicht zu rechnen. Zum Ende des Jahres wird die Pro-Kopf-Verschuldung im Gemeindegebiet nach derzeitigen Prognosen EUR 25,51 betragen und mit weiter fallender Tendenz bis zum Jahr 2026 auf 0,00 sinken.