Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats informierte sich das Gremium im Zuge eines Ortstermins zunächst über den aktuellen Baufortschritt am Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus in Unterleichtersbach. Vor Ort konnten sich die Räte ein umfassendes Bild vom Stand der Bauarbeiten machen und sich über den weiteren Ablauf der Maßnahme austauschen.
Im Anschluss an den Ortstermin wurde in der Sitzung die Behandlung der Niederschriften der in den vergangenen Wochen durchgeführten Bürgerversammlungen fortgesetzt. Diese fanden am 18.03.2025 in Modlos, am 25.03.2025 in Oberleichtersbach sowie am 02.04.2025 in Breitenbach statt. Viele der dort vorgebrachten Fragen und Anregungen konnten bereits direkt im Rahmen der jeweiligen Versammlung durch Bürgermeister Muth beantwortet werden. In Breitenbach wurde neben allgemeinen Fragestellungen die Errichtung des Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshauses in Unterleichtersbach kritisch hinterfragt und hierbei auch eine Brücke zu dem in Modlos geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses geschlagen. Seitens einzelner Bürger wurde der Umfang der Investitionen der Gemeinde in diesem Zusammenhang infrage gestellt. Bürgermeister Muth stellte bereits in der Bürgerversammlung klar, dass die Gemeinde auch in Modlos nicht um einen Neubau herumkommt, da das dortige Feuerwehrauto mittlerweile fast 40 Jahre alt ist und dringend ersetzt werden muss. Das neue Fahrzeug wird in der vorhandenen Halle aufgrund seiner Größe keinen Platz mehr finden, zudem erfüllt das bestehende Feuerwehrgebäude schon seit Langem nicht mehr die aktuellen Anforderungen. Der Bürgermeister betonte sowohl in der Versammlung als auch in der Ratssitzung erneut, dass in Unterleichtersbach ein Gebäude nach dem Stand der Technik entsteht, das keine Luxusausstattung bietet, sondern die notwendigen Standards erfüllt – und ebenso wird dies in Modlos gehandhabt. Wörtlich sagte Bürgermeister Muth: „Wenn wir der Feuerwehr keine Möglichkeiten geben, sterben die örtlichen Wehren aus. Die Gemeinde baut zukunftsfähig, aber keinen übertriebenen Komfort.“
In der Bürgerversammlung Breitenbach wurde außerdem die Machbarkeitsstudie zur Umgehungsstraße thematisiert. Auch hier wurde Kritik geäußert, wobei der Bürgermeister betonte, dass die Ergebnisse der Studie fachlich fundiert und tragfähig sind und somit eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen bilden.
Nach abschließender Behandlung der Bürgerversammlungsprotokolle war ein weiterer Tagesordnungspunkt die Festsetzung des neuen Standorts für den aktuell gebrochenen und sich in Restauration befindlichen Bildstocks, der bislang auf der Flur Nr. 239 der Gemarkung Oberleichtersbach stand. Die neue Positionierung wurde am Haig, direkt neben einer dort befindlichen Sitzbank, festgelegt. Neben der besseren Sichtbarkeit und Wahrnehmung an dieser Stelle ist auch die Pflege der Umgebung einfacher umzusetzen, da dort ohnehin regelmäßig gemäht wird.
Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Bungalow mit Satteldach auf einem Grundstück in der Gemarkung Unterleichtersbach wurde dem Gremium zur Kenntnis gebracht. Geplant ist das Bauvorhaben im Außenbereich, nordwestlich einer bestehenden Scheune. Ein alternativer Standort südlich der Scheune kann aufgrund eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets entlang des Leichtersbachs nicht realisiert werden. Das Wasserwirtschaftsamt hatte hierzu eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Nach Einschätzung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird der Standort des beantragten Wohnhauses im Außenbereich an der bestehenden Hofstelle als sinnvoll angesehen. Unter Vorbehalt der durch das Landratsamt Bad Kissingen zu prüfenden Privilegierung erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid.
Im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau wurde bekanntgegeben, dass der bereits gestellte Förderantrag im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes nicht berücksichtigt werden konnte. Grund dafür war eine zu geringe Bewertung nach dem offiziellen Kriterienkatalog sowie eine Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch eine Vielzahl an Anträgen. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein neuer Förderaufruf im Rahmen der Gigabitförderung gestartet. Die Gemeinde kann sich somit erneut beteiligen, muss jedoch im Vorfeld eine sogenannte Markterkundung durchführen, bei der die eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen abgefragt werden. Erst im Anschluss kann das konkrete Erschließungsgebiet definiert und ein Förderantrag gestellt werden. Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung des gesamten Gemeindegebiets mit Glasfaseranschlüssen. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, sich erneut an der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes zu beteiligen.