In der Juni-Sitzung des Gemeinderates wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch einer vorhandenen Scheune und Errichtung einer Garage auf einem Grundstück Gemarkung Breitenbach entsprochen. Zur Information gegeben wurde dem Gemeinderat darüber hinaus das Bauvorhaben eines Wohnhauses Gemarkung Mitgenfeld im Genehmigungsfreistellungsverfahren, zumal alle Festsetzungen eingehalten werden. Einem Antrag der Kirchenverwaltung Modlos auf Zuschuss zur notwendigen Reparatur der Kirchenglocke wurde mit einem 10%igen Zuschuss stattgegeben. Für die Reparatur fallen gemäß vorliegendem Kostenvoranschlag insgesamt Kosten in Höhe von EUR 525,09 an; die Gemeinde wird dieses Vorhaben folglich mit EUR 52,51 mittragen. Ein erster Vorschlag zur Gestaltung des Spielplatzes im neuen Baugebiet Eller V wurde dem Rat durch den Bürgermeister vorgestellt. Es wurde versucht, in die Gestaltung die eingegangenen Wünsche der Kinder bestmöglich unter Berücksichtigung des gegebenen Platzes und Geländes einzubinden. Vorgesehen sind aktuell ein Bodentrampolin, eine Wippe, ein Karussell, Wipp-Tiere, eine Nestschaukel, ein „Standard“-Schaukelgerüst und eine Kletterkombination mit Rutsche. Der Gemeinderat ist aufgefordert, sich über die finale Gestaltung Gedanken zu machen und insbesondere eine Festlegung zum Material der Spielgeräte zu treffen. Holz ist zwar ein natürliches Material, jedoch ist die Lebensdauer der Holzspielgeräte begrenzt. Die Tendenz geht aktuell aus diesem Grunde zu einer Kombination aus Holz mit pulverbeschichtetem Edelstahl. Diskutiert wurde auch über ein Angebot an die Jugendlichen der Gemeinde, wie beispielsweise eine BMX-Bahn oder einen Pumptrack. Hierfür ist jedoch leider der gegebene Platz nicht ausreichend und es muss Berücksichtigung finden, dass der Spielplatz inmitten eines Wohngebietes eingebettet wird. Die Jugendlichen können auch weiterhin das Gelände der Grundschule nutzen, auf welchem ein Fußballfeld, ein Basketballplatz und eine Tischtennisplatte zur Verfügung stehen. Das Schulgelände wird auch durch Biker an den Nachmittagen rege genutzt. Die Gedanken jedoch, für die Jugendlichen ebenfalls noch ein Gelände zu errichten, sollen nochmals aufgegriffen werden. Für die am 08.10.2023 bevorstehende Landtagswahl wurde an vergangene Erfahrungen angeknüpft und wiederum die Grundschule Oberleichtersbach als Wahllokal festgelegt. Die Grundschule ist sehr gut anfahr- und zudem barrierefrei begehbar. Die Aula der Grundschule soll als Wahllokal dienen; in der Turnhalle soll wiederum die Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgen.