In seiner Sitzung vom 19.06.2024 fasste der Gemeinderat unter anderem Beschlüsse zum Projekt „Solarpark Unterleichtersbach“. In der Sitzung anwesend war Herr Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro in Bad Kissingen, der mit der Planungsausführung beauftragt ist. Kirchner stellte die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Insgesamt wurden 33 Träger angeschrieben, von welchen 15 ihr Einverständnis mit dem Bauvorhaben erklärten und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen bzw. Anregungen abgegeben haben. Von 6 Trägern erfolgten keine Rückmeldungen binnen gesetzter Frist.
Die 13 eingegangenen Stellungnahmen erfolgten seitens der Bauleitplanung, des Städtebaus, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, die allesamt dem Landratsamt angehören, seitens des Kreisbrandinspektors, der Regierung von Unterfranken, des Wasserwirtschaftsamtes, des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, des Bayerischen Bauernverbandes, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayernwerk Netz GmbH und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat im Einzelnen vorgestellt, es erfolgten Abwägungen und jeweilige Einzelbeschlüsse. Insgesamt handelte es sich um Hinweise und Anregungen, welche überwiegend in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Keiner der Träger äußerte sich ablehnend gegen das Projekt, insbesondere da die Energiewende den Einsatz erneuerbarer Energien fordert.
Anschließend wurde der im Hinblick auf die Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom 21.05.2024 durch den Gemeinderat bewilligt und die Verwaltungsgemeinschaft mit der erneuten öffentlichen Auslegung und wiederholten Befragung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Weitestgehend gleichlautende Stellungnahmen der befragten Behörden sind auch zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberleichtersbach im Zusammenhang mit dem geplanten Solarpark eingegangen. Zu diesen wurden ebenfalls nach Behandlung und Abwägung Einzelbeschlüsse gefasst, der überarbeitete Planentwurf vom 21.05.2024 bewilligt und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Aus der Bevölkerung liegen darüber hinaus 5 Schreiben mit insgesamt 10 Unterschriften vor, welche sich gegen das Vorhaben Solarpark aussprechen und auf den Bürgerentscheid aus dem Jahre 2018 verweisen, zudem den nicht unerheblichen Eingriff in die Natur. Die Schreiben sind nicht im Zeitrahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen, sondern zuvor und wurden damit in den Abwägungen nicht berücksichtigt. Es wurde aber Beschluss gefasst, den Adressaten jeweils ein Schreiben zukommen zu lassen, welches auf die Überlegungen, Abwägungen und Beschlüsse des Gemeinderates verweist.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurde dem Gemeinderat ein Planentwurf zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und einem Carport auf einem Grundstück Gemarkung Breitenbach vorgestellt. Das Vorhaben hält alle Festsetzungen ein. Einen Beschluss erforderte hingegen ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf einem Grundstück Gemarkung Modlos. Ebenfalls zugestimmt wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von SB-Waschboxen und Stellplätzen auf einem Grundstück Gemarkung Oberleichtersbach. In letztgenanntem Projekt wurde auch die Übernahme von Abstandsflächen aus dem nebengelegenen gemeindlichen Grundstück beschlossen. Es waren zur Verwirklichung des Projektes einige Befreiungen erforderlich, da der zugrunde liegende Bebauungsplan aus dem Jahre 1992 datiert und beispielsweise noch ein Satteldach für Bauvorhaben vorschreibt; die Waschplätze jedoch mit einem Flachdach ausgestattet sein sollen. Weiter stimmte der Gemeinderat einem Antrag auf Baugenehmigung zum Rückbau einer bestehenden Büro-Containeranlage und damit verbunden einem Neubau eines Bürogebäudes in modularer Bauweise aus Holz-Tafelelementen auf Grundstücken der Gemarkung Unterleichtersbach zu.
Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag der SG Oberleichtersbach auf Gewährung eines Zuschusses zur Verlegung einer neuen Drainage auf dem alten Sportplatz behandelt. Die Gesamtkosten der Arbeiten sollen sich auf EUR 2.500,00 belaufen. Der Gemeinderat hat Beschluss gefasst, das Projekt mit einer Summe in Höhe von 10% der entstehenden Gesamtkosten zu bezuschussen, wie dies auch in der Vergangenheit bei anderen Vereinen stets üblich war.