In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2026 standen zahlreiche Themen auf der Tagesordnung. Gleich zu Beginn stand eine Entscheidung zur Bauausführung des Obergeschosses des neuen Feuerwehrgerätehauses in Modlos an. Stefan Richter vom Ingenieurbüro Richter stellte dem Gemeinderat zwei mögliche Varianten vor: eine Ausführung in Holzbauweise oder in Massivbauweise. Ursprünglich war das Obergeschoss in Holzbauweise vorgesehen, da hierfür eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden sollte. Nachdem diese Förderung inzwischen entfallen ist, besteht kein wirtschaftlicher Vorteil mehr. Im direkten Kostenvergleich liegt die Massivbauweise etwa EUR 1.070 unter der Holzbauweise. Zusätzlich bringt die Massivbauweise konstruktive Vorteile mit sich und vereinfacht die Umsetzung des Bauvorhabens. Der Gemeinderat folgte deshalb der Empfehlung des Ingenieurbüros und beschloss einstimmig, das Obergeschoss in Massivbauweise errichten zu lassen. Das Ingenieurbüro wurde mit der weiteren Planung entsprechend beauftragt.
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die geplante Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Modlos. Hierzu war Kommandant Michael Hahn eingeladen. In einer ausführlichen Präsentation erläuterte er die Überlegungen der Feuerwehr. Die Verantwortlichen hatten sich im Vorfeld intensiv mit verschiedenen Fahrzeugtypen auseinandergesetzt, Informationen eingeholt und mehrere Feuerwehren besucht, die bereits über ein MLF verfügen. Die dort gewonnenen Erfahrungen wurden sorgfältig ausgewertet und die unterschiedlichen Fahrzeugkonzepte miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Vorarbeit: Das Mittlere Löschfahrzeug stellt die beste Lösung dar, um den Brandschutz in Modlos langfristig sicherzustellen. Der Gemeinderat zeigte sich von den Ausführungen überzeugt und stimmte der Beschaffung zu. Gleichzeitig wurde beschlossen, einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Die Anschaffungskosten werden derzeit auf rund EUR 425.000 geschätzt, die mögliche staatliche Förderung beträgt knapp EUR 92.000.
Im Anschluss beschäftigte sich der Gemeinderat mit mehreren Bauanträgen. Dem Anbau einer Kühlzelle an ein bestehendes Gebäude in Unterleichtersbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für eine geplante landwirtschaftliche Unterstellhalle in Mitgenfeld sprach sich der Gemeinderat ebenfalls aus. Da sich dieses Vorhaben im Außenbereich befindet, hängt die Genehmigung allerdings noch von der Prüfung durch das Landratsamt Bad Kissingen ab. Insbesondere muss festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für ein privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben erfüllt sind. Darüber hinaus ist die wegemäßige Erschließung des Grundstücks rechtlich zu sichern.
Auch zwei nahezu gleichlautende Bauanträge zur Errichtung von Rundbogenhallen in Modlos wurden behandelt. Die Hallen sollen jeweils als landwirtschaftliche Lagerhallen für Stroh dienen. Vorbehaltlich der Privilegierung als landwirtschaftliche Vorhaben durch das Landratsamt erteilte der Gemeinderat in beiden Fällen das gemeindliche Einvernehmen.
Ohne Beschlussfassung nahm das Gremium außerdem zwei Bauvorhaben im Neubaugebiet „Bergfeld III“ in Mitgenfeld zur Kenntnis. Geplant sind dort der Bau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie eines Bungalows mit Carport. Beide Vorhaben werden im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgewickelt, da sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange wurde der Gemeinderat über die erste Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Volkers“ der Stadt Bad Brückenau informiert. Nach Prüfung der Unterlagen stellte das Gremium fest, dass Belange der Gemeinde Oberleichtersbach nicht betroffen sind und erhob daher keine Einwände.
Mit einem weiteren Beschluss wurde die Zweite Bürgermeisterin Karina Kirchner zur Standesbeamtin berufen. Sie soll künftig neben dem Ersten Bürgermeister Eheschließungen sowie die Begründung von Lebenspartnerschaften vornehmen und die damit verbundenen standesamtlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Anpassung der Entschädigung für die Feldgeschworenen. Für die Teilnahme am alle zwei Jahre stattfindenden Feldgeschworenentag wird künftig eine pauschale Vergütung von EUR 30 gezahlt. Darin sind künftig auch sämtliche Fahrtkosten enthalten, sodass keine gesonderte Reisekostenabrechnung mehr erforderlich ist.
Erfreulich war auch die Annahme mehrerer Spenden. Martin Hahn unterstützte die Freiwillige Feuerwehr Modlos mit einer Spende in Höhe von EUR 500 für Ausrüstung und Ausbildung. Die Firma Hanse Haus stellte EUR 300 für die Gestaltung des Dorfplatzes am Backhaus in Modlos zur Verfügung. Weitere EUR 240 spendete Frau Gönna Tautorus für die Baumpflanzung im Rahmen des Ausbaus des Kirchwegs in Modlos. Nachdem keine Bedenken hinsichtlich der Annahme bestanden, nahm der Gemeinderat alle drei Spenden dankend an. Über die Annahme von Geldspenden muss der Gemeinderat jeweils offiziell beschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Verdacht einer unzulässigen Einflussnahme auf kommunale Entscheidungen entsteht und die Spenden ausschließlich dem vorgesehenen gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung verabschiedete der Gemeinderat die Geschäftsordnung sowie die Hauptsatzung der Gemeinde für die Legislaturperiode 2026 bis 2032. Beide Regelwerke waren den Gemeinderatsmitgliedern bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden. Nach einer kurzen Beratung wurden noch kleinere Änderungen eingearbeitet, bevor Geschäftsordnung und Hauptsatzung beschlossen wurden.
Weiter befasste sich der Gemeinderat mit der beantragten Erweiterung der Betriebsgenehmigung des Segelfluggeländes Oberleichtersbach. Im Zuge der Beratung wurde der unter den Zuhörern anwesende Vorstand des Rhönflug Bad Brückenau e.V., Dirk Stumpe, gebeten, das Vorhaben näher zu erläutern. Geplant ist die Anschaffung eines modernen, lärmzertifizierten Ultraleichtflugzeuges, das den bisherigen Motorsegler ersetzen soll. Nach Angaben des Vereins soll dadurch der Flugbetrieb wirtschaftlicher und zugleich leiser werden. Der Gemeinderat begrüßte die Modernisierung und befürwortete die beantragte Erweiterung der Betriebsgenehmigung. Gleichzeitig wurde betont, dass weder eine bauliche Erweiterung des Fluggeländes noch eine Ausweitung der Betriebszeiten vorgesehen ist.
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung wurden noch Beschlüsse aus der konstituierenden, nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben. Dabei informierte Bürgermeister Roland Wehner über die festgesetzten monatlichen Entschädigungen nach dem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG). Die monatliche Entschädigung für den Ersten Bürgermeister Roland Wehner beträgt seit dem 1. Mai 2026 EUR 5.381,60. Die Zweite Bürgermeisterin Karina Kirchner erhält eine monatliche Entschädigung von EUR 603,00 der Dritte Bürgermeister Tobias Zeier EUR 383,18. Für die beiden Stellvertreter wurde darüber hinaus festgelegt, dass sie ab dem dritten Vertretungstag zusätzlich 1/30 der Grundvergütung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag erhalten.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Bekanntgaben“ lagen keine weiteren Informationen vor.
(Karina Kirchner)