Titel Logo
Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus

 

Viele Feld- und Wirtschaftswege in unserer Gemeinde dienen in erster Linie der Land- und Forstwirtschaft. Aus diesem Grund sind sie entsprechend beschildert: Die Durchfahrt ist ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr erlaubt.

Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass diese Wege von Autofahrern als Abkürzung oder Ausweichstrecke genutzt werden. Dabei wird die vorhandene Beschilderung nicht beachtet.

Die Verkehrsregelung wurde nicht ohne Grund angeordnet. Sie soll sicherstellen, dass die Wege ihrer eigentlichen Bestimmung dienen und von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ungehindert genutzt werden können. Gleichzeitig werden die Wege von vielen Bürgerinnen und Bürgern zum Spazierengehen, Radfahren oder zur Erholung genutzt. Gerade Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Hundebesitzer erwarten dort keinen allgemeinen Fahrzeugverkehr. Unerlaubt befahrende Fahrzeuge können deshalb zu gefährlichen Situationen führen und das Sicherheitsgefühl der Erholungssuchenden beeinträchtigen.

Die Gemeinde bittet daher alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und land- und forstwirtschaftliche Wege nur dann mit Kraftfahrzeugen zu befahren, wenn dies auch tatsächlich erlaubt ist.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und der Beachtung der geltenden Verkehrsregeln tragen wir gemeinsam dazu bei, diese Wege sicher zu halten und ihrer eigentlichen Bestimmung zu erhalten.

Erster Bürgermeister, Roland Wehner