Die Gemeinderatssitzung am 26.07.2023 startete mit einem Ortstermin in Breitenbach. Der Rat begutachtete archäologisch-wissenschaftliche Funde von Herrn Walter Heck, welche im Rahmen von Erdbewegungen im Neubaugebiet „Am Alten Dorf“ Breitenbach zum Vorschein kamen. Walter Heck hat die Funde an sich genommen und sich mit Hilfe des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege intensiv mit diesen auseinandergesetzt. Vor Ort war auch der für das Bayer. Landesamt tätige Herr Dr. Ralf Obst, der den Gemeinderäten die Funde, deren Bedeutung und das voraussichtliche Alter erläuterte. Da den Funden keine Ausgrabung vorausgegangen ist, handelt es sich um so genannte archäologische Lesefunde, welche zum Teil nach derzeitigen Vermutungen überwiegend aus dem frühen Mittelalter stammen. Sichergestellte Fließschlacken lassen die Annahme zu, dass in dem Gebiet um Breitenbach vor langer Zeit Eisenverhüttung stattgefunden hat, was für die hiesige Region äußerst untypisch ist. Neben dem durch Heck bereits gemeldeten und kartierten Bodendenkmal auf dem Grundstück seines Sohnes besteht nun für die umliegenden Grundstücke eine so genannte Denkmalvermutung, welchem laut Aussage von Herrn Dr. Obst durch Prüfungen und ggf. Bodenproben nachgegangen werden sollte. Es wurde betont, dass sofern ein Bodendenkmal tatsächlich gefunden werden sollte, dieses zwar eingetragen, jedoch dort belassen wird, wo es sich befindet und nicht etwa eine Ausgrabung erfolgt. Insbesondere für die noch unbebauten Grundstücke kann hier eine Untersuchung ggf. weiteren Aufschluss bringen. Die Gemeinde wurde um einen finanziellen Zuschuss in Höhe von ca. EUR 2.600,00 gebeten. Eine Entscheidung wurde durch den Rat in seiner Sitzung noch nicht gefällt, sondern nach umfassender Beratung aufgrund fortgeschrittener Zeit zunächst vertagt.
Der 5. Änderung des Bebauungsplans „Dürre Wiese – Barnsteiner Feld“ der Gemeinde Riedenberg wurde zugestimmt. Die Gemeinde Oberleichtersbach ist hier benachbarte Gemeinde und wurde folglich als Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Da das Vorhaben im Gemeindegebiet zu keinerlei Beeinträchtigung führt, bestanden keine Einwände.
Ebenfalls zugestimmt wurde einer Aufstellung des Bebauungsplans „Schildeck III“ und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schondra im Parallelverfahren. Die Gemeinde wurde frühzeitig als Träger öffentlicher Belange beteiligt; auch hier ergeben sich für das Gemeindegebiet keine Beeinträchtigungen.
Ein genehmigender Beschluss gefasst wurde ferner in Bezug auf einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit PV-Anlage und Carport als Musterhaus auf einem Grundstück im Buchrasen, Gemarkung Oberleichtersbach. Einzige nicht eingehaltene Festsetzung des Antrages war die Farbe der Dachziegeln, welche abweichend zu den Regelungen des Bebauungsplanes Anthrazit sein soll. Zum jährlichen Förderantrag des Caritasverbandes, der für das kommende Jahr 2024 wieder an die Gemeinde gestellt wurde, hat der Gemeinderat analog den vorangegangenen Jahren beschlossen. Es wird demzufolge wieder je Einwohner einen Zuschussbetrag in Höhe von EUR 0,50 geben, was bei einer aktuellen Gesamteinwohnerzahl von 2072 einem einmaligen Betrag in Höhe von EUR 1.036,00 entspricht. Die Arbeit und Angebote des Caritasverbandes kommen insbesondere den älteren Mitbürgern zugute, so dass sich die Gemeinde in der Verantwortung sieht und hier gerne unterstützt.
Durch die Freiwillige Feuerwehr Oberleichtersbach wurde weiter die Bitte an den Gemeinderat herangetragen, die Gemeindebürger darauf aufmerksam zu machen, dass beim Abstellen von Fahrzeugen in baulichen Straßenengstellen immer darauf geachtet werden muss, dass noch genügend Platz für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen verbleibt. Jüngst kam es im Ortsteil Oberleichtersbach zu einem Feuerwehreinsatz, bei welchem die Einsatzfahrzeuge die Ortsmitte infolge parkender Autos nicht passieren konnten. Glücklicherweise konnte das aufglimmende Feuer, wegen welchem der Einsatz ausgelöst wurde, dennoch schnell unter Kontrolle gebracht werden; wären die Feuerwehrleute und deren Fahrzeuge jedoch dringend erforderlich gewesen, hätten sich hieraus ernstzunehmende Konsequenzen ergeben können.