Es muss immer wieder festgestellt werden, dass Gehwege und Straßenlampen durch Hecken bzw. Bäume eingewachsen sind. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemäß BGB und Bayer. Straßen- und Wegegesetz Grundstücksanlieger an öffentlichen Gehwegen bzw. an öffentlichen Straßenlampen verpflichtet sind Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Die Gemeinde Oberleichtersbach bittet eindringlich die Bürger diesen Rückschnitt vorzunehmen.