Der Gemeinderat kam am 17.07.2024 zusammen. Es wurden im Hinblick auf das Bauvorhaben „Kompostanlage Mitgenfeld“ die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen. Die erneute Planauslegung fand im Zeitraum vom 17.06. bis 01.07. statt, ebenso die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Es wurden 10 Träger öffentlicher Belange nochmals angeschrieben. Stellungnahmen eingegangen sind seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen, des Kreisbrandinspektors, des Amtes für Städtebau, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde. Allesamt verwiesen auf ihre Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die darin enthaltenen Hinweise. Der Gemeinderat fasste Einzelbeschlüsse, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Weiter wurde Beschluss gefasst, den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 17.07.2024 als Satzung zu beschließen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat gebilligt.
Aufgrund der Erkrankung eines Mitarbeiters der Verwaltungsgemeinschaft wurden die vorgesehenen Punkte zur Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für kostenrechnende Einrichtungen sowie der Abwasseranlage, die Kalkulation der Wasser- und Kanalgebühren zum 01.10.2024 sowie damit verbunden der Erlass der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Entwässerungssatzung zurückgestellt.
Informiert wurden die Gemeinderäte über die Übertragung des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft an die Stadt Bad Brückenau. Hintergrund ist der Wegfall von Personal im Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft. Die Verwaltungsgemeinschaft würde damit lediglich noch über eine Beamtin mit der Befähigung als Standesbeamtin verfügen, welche das Arbeitsaufkommen jedoch nicht allein bewältigen kann. Darüber hinaus müssen Standesbeamten und -beamtinnen zunehmend Fälle bearbeiten, die einen sehr hohen Kenntnisstand auch im internationalen Personenstandsrecht voraussetzen, was wiederum permanente Weiterbildung erfordert. Es wurde daher seitens der Verwaltungsgemeinschaft die Entscheidung getroffen, das Standesamt mit Wirkung zum 01.03.2025 vollständig an die Stadt Bad Brückenau zu übertragen. Das Einwohnermeldeamt mit Passwesen und Ordnungsamt verbleiben aber bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau.
Weiter wurde der Rat über eine Glasfaserverlegung informiert, welche sich vom Pendlerparkplatz Schildeck durch Mitgenfeld und Breitenbach über den „Langen Weg“ bis zum Buchrasen und sodann zum Dreistelz hinziehen wird. Das Verfahren wird im Juli beginnen und voraussichtlich zu 95% im Rahmen einer Spülverlegung erfolgen können. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf diese Maßnahme, da es sich um eine Kreismaßnahme entlang einer Kreisstraße handelt. Darüber hinaus wird aus dieser auch kein Vorteil für die Gemeinde erwachsen, da es sich um eine Verbindung der Sendemaste handelt und damit die Privathaushalte keinen Nutzen ziehen können.
Informiert wurde auch über eine Baumaßnahme der Hanse Haus GmbH, die Ende Juli beginnen und etwa vier Wochen andauern wird und eine Umleitung des Werksverkehrs und der Anlieferung über die Hermann-Wandke-Straße zur Folge hat. Die Anwohner wurden bereits per Schreiben informiert.
Ebenfalls thematisiert wurde die Parksituation von Besuchern bei Schul- oder Kindergartenfesten. Sehr wichtig ist es, dass parkende Autos auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Oberleichtersbach einen ausreichenden Weg zum Passieren der Rettungsfahrzeuge frei lassen. In Zukunft soll der benötigte Weg deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. Bei Parken am Straßenrand muss darüber hinaus immer sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge problemlos vorbeifahren können.