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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

In seiner öffentlichen Sitzung Mitte Juli 2025 befasste sich der Gemeinderat Oberleichtersbach unter anderem mit einer Reihe von Bauanträgen. Zunächst erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück in der Gemarkung Oberleichtersbach. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des durch die Einbeziehungssatzung „Schwindsweg“ neu festgelegten Innenbereichs und wird gemäß § 34 BauGB beurteilt. Die Erschließung ist durch einen bereits abgeschlossenen Erschließungsvertrag gesichert.

Ebenfalls zugestimmt wurde einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser im Innenbereich von Oberleichtersbach. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bad Kissingen ist die Lageplanung mit der bestehenden Umgebungsbebauung verträglich. Die konkrete Gebäudegröße ist allerdings nicht Bestandteil dieses Verfahrens und muss in einem späteren Baugenehmigungsverfahren gesondert geprüft werden. Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben unter Vorbehalt einer gesicherten Erschließung grundsätzlich zu.

Ein weiteres Bauvorhaben betrifft den Neubau eines sogenannten Tiny-Ferienhauses auf einem Grundstück in Modlos. Zwar befindet sich das Grundstück im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet, jedoch ist das Projekt nach § 35 Abs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde auch hier erteilt. Ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit zwei PKW-Stellplätzen in Holzbauweise in Mitgenfeld konnte hingegen nicht behandelt werden. Da die Antragsunterlagen unvollständig vorlagen, musste das gemeindliche Einvernehmen fristwahrend versagt werden.

Ein Zuschussantrag der SG Oberleichtersbach zur Umgestaltung des Volleyballplatzes wurde ebenfalls behandelt. Der bestehende Belag, ehemals Teil der Tennisplätze, soll durch Eigenleistung von Laub und Moos befreit, mit Vlies abgedeckt und anschließend mit Sand aufgefüllt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 2.500 Euro. Der Gemeinderat beschloss, wie bei Vereinszuschüssen üblich, 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu übernehmen.

Einen wesentlichen Tagesordnungspunkt stellte die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 dar. Kämmerer Steffen Schneider führte ausführlich durch den Planentwurf und erläuterte zentrale Einnahmen- und Ausgabenpositionen. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rund 6,06 Mio. €, während der Vermögenshaushalt mit 4,25 Mio. € veranschlagt ist – ein Gesamtvolumen von etwa 10,31 Mio. €. Größter Einnahmeposten bleibt die Gewerbesteuer mit vorsichtig kalkulierten 2 Mio. €, obwohl die tatsächlichen Einnahmen im Vorjahr mit über 3,6 Mio. € deutlich höher lagen. Der Ansatz der Gewerbesteuer ist regelmäßig schlecht planbar, da diese ihrem Wesen nach schwer vorauszuberechnen ist. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird mit rund 1,47 Mio. € angesetzt und damit leicht über dem Ergebnis des Vorjahres. Im Bereich Investitionen sind unter anderem Maßnahmen zu Gehweg- und Parkplatzbau vorgesehen, Beschaffung von Ausrüstung für die Feuerwehren inkl. Pressluftatmer und Sirenenerneuerung, Zuschüsse für die Erweiterung des Kinderspielplatzes am Kindergarten St. Peter und Paul, Planungsmittel und weitere anfallenden Kosten für den Neubau eines Horts an der Grundschule sowie weitere Investitionen in Straßenbeleuchtung, Vereinsförderung und Instandhaltungen. Der Hebesatz der Grundsteuer wurde für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) sowie auch die Grundstücke (Grundsteuer B) gleichermaßen mit 170 v. H. festgelegt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 350 v. H.. Der Gemeinderat genehmigte den Haushaltsplan 2025 und erließ entsprechend die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2025. Bürgermeister Muth würdigte die im Zuge des Haushaltsplanes die Arbeit des Kämmerers sowie die ausführlichen Erläuterungen und hob nochmals hervor, dass die Gemeinde auch im Jahr 2025 weiter investiere – dabei jedoch stets mit Augenmaß handle. Investitionen sollen zielgerichtet und zeitgemäß erfolgen, aber auch unter Berücksichtigung der insgesamt weltwirtschaftlich unsicheren Entwicklungen nicht luxusorientiert.

(Karina Kirchner)