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Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Vor der Sommerpause fand sich der Gemeinderat am 07.08 noch einmal zusammen. Zu Beginn der Sitzung durfte Bürgermeister Dieter Muth die Schülerin Sophia Enders aus Unterleichtersbach für ihre besonderen schulischen Leistungen ehren. Mit einem Notendurchschnitt von 1,91 absolvierte sie kürzlich ihren Realschulabschluss. „Wir sind stolz, jemanden wie dich bei uns hier in der Gemeinde zu haben. Du bist ein Vorbild für andere Schülerinnen und Schüler und daher möchten wir dich heute auch beglückwünschen und dir ein kleines Geschenk übergeben“ lobte Muth das durch Sophia Erreichte und übergab ihr stellvertretend für die Gemeinde ein Präsent.

Im weiteren Verlauf der Sitzung standen Entscheidungen zu zwei Bauanträgen an. Zuerst wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Garage auf zwei Grundstücken, Gemarkung Breitenbach vorgelegt. Es handelt sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich, jedoch zugleich um ein privilegiertes Vorhaben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu, so dass dieser nun zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Bad Kissingen übermittelt wird. Des Weiteren wurde einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück innerorts Gemarkung Mitgenfeld entsprochen. Der Bauantrag hält die Festsetzungen im Hinblick auf Kniestockhöhe, Firstrichtung, Traufhöhe und Lage der Garage nicht ein. Darüber hinaus sind Geländeveränderungen geplant, die die zulässige Höhe von Abgrabungen um 10 bis 50 cm überschreiten. Der Bebauungsplan des Baugebietes wurde schon vor beinahe 20 Jahren aufgestellt und im Baugebiet wurden bereits abweichende Bauvorhaben realisiert, so dass der Gemeinderat auch diesem Bauantrag zustimmte.

Es stand weiter die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für kostenrechnende Einrichtungen auf der Tagesordnung, sowie auch die Kalkulation der Wasser- und Kanalgebühren. Der kalkulatorische Zinssatz konnte von aktuell 2,90 % auf nunmehr 2,58 % für das folgende Haushaltsjahr 2025 gesenkt werden.

Im Hinblick auf die Wassergebühren wurde die Kalkulation zum Stichtag 01.10.2024 durch den Kämmerer vorgestellt. Die Wassergebühren werden im 3-Jahres-Turnus unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungswerte und kalkulatorischen Prognosen überprüft und nötigenfalls in ihrer Höhe angepasst. Es zeigte sich jedoch, dass eine Anpassung nicht erforderlich ist. Bereits mit Satzung vom 26.08.2015 wurden die Wassergebühren in Oberleichtersbach mit 0,77 € je Kubikmeter festgelegt. Diese sind in ihrer Höhe noch immer gleichbleibend und müssen nicht angehoben werden. Die Erforderlichkeit einer Anpassung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung war damit nicht gegeben. Weiter wurde die Kalkulation für die Abwasseranlage vorgestellt und dabei der kalkulatorische Zinssatz für diesen Bereich von derzeit 2,50 % auf 2,32 % ab dem 01.10.2024 gesenkt. Dies jedoch hat im Hinblick auf verminderte Abschreibungsbeträge etc. wiederum eine geringfügige Erhöhung der Abwassergebühren von 2,08 auf 2,39 € je Kubikmeter zur Folge. Die für die Kommune generierten Einnahmen dienen nicht einer Gewinnerwirtschaftung, sondern müssen den realistischen und tatsächlichen Kosten entsprechen. Ein sich ergebender Gebührenüberschuss nach tatsächlicher Abrechnung würde im Wege einer Gebührensenkung wieder rückgeführt werden. Die Gebührensatzung wurde der Neukalkulation mit Beschluss angepasst.

Es wurde dem Gemeinderat die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bad Kissingen zum aufgestellten kommunalen Haushaltsplan zur Kenntnis gegeben. Das Landratsamt bestätigte in seiner Stellungnahme, dass gegen den Erlass der Haushaltssatzung keine Bedenken bestehen und die Gemeinde Oberleichtersbach finanziell gut aufgestellt ist. Gleichzeitig verweist das Landratsamt in seiner Stellungnahme aber auf die Veränderungen der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen und ruft dazu auf, finanzielle Mittel mit Bedacht und nur im notwendigen Maß einzusetzen.

Auch in diesem Jahr ging bei der Gemeinde Oberleichtersbach ein Fördergesuch des Caritasverbandes für den Landkreis Bad Kissingen e.V. ein. Dieser bittet, die in den vergangenen Jahren bereits geleistete Förderung auch weiterhin für das Jahr 2025 zu leisten. Da die Angebote des Caritasverbandes vielen Bürgern im Gemeindegebiet bereits zugutegekommen sind und immer wieder in Anspruch genommen werden, wird die Gemeinde auch weiterhin mit einem Betrag in Höhe von EUR 0,50 je Einwohner, mithin EUR 2.088,00 unterstützen. Zum Abschluss wurde einer Änderung der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung zugestimmt. Diese Änderung war erforderlich, da andere Kommunen aus dem Zusammenschluss ausgeschieden sind. Für die Gemeinde Oberleichtersbach ergeben sich hieraus keine Kostenerhöhungen.

(Karina Kirchner)