Titel Logo
Oberleichtersbacher Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

 

Am 20. August 2026 fand eine Sitzung des Gemeinderates statt. Zu Beginn der Sitzung wurde Herr Norbert Schwarz als neuer Feldgeschworener für den Gemeindeteil Breitenbach vereidigt. Der Gemeinderat hatte ihn bereits mit Beschluss vom 22. April 2026 auf Vorschlag der Feldgeschworenen aus Breitenbach benannt. Da Schwarz am Feldgeschworenentag verhindert war, wurde die Vereidigung nun nachgeholt. Der Erste Bürgermeister Roland Wehner erläuterte zunächst die Regularien, bevor Schwarz durch Nachsprechen der Eidesformel den vorgeschriebenen Eid ablegte. Der Bürgermeister dankte dem neuen Feldgeschworenen für seine Bereitschaft, dieses wichtige und traditionsreiche kommunale Ehrenamt auf Lebenszeit zu übernehmen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Berufskleidung der Bauhofmitarbeiter. Hierzu waren zwei Repräsentanten der Firma DBL zu Gast und stellten dem Gemeinderat die Möglichkeiten eines professionellen Textilservices vor. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Thema Warnschutzkleidung. Für die Mitarbeiter des Bauhofs ist von besonderer Bedeutung, dass die Schutzwirkung der Kleidung dauerhaft gewährleistet ist, um schwerwiegende Unfälle insbesondere in der dunklen Jahreszeit zu vermeiden. Die DBL bietet Berufsbekleidung unter anderem im Leasingmodell an und übernimmt dabei neben der Bereitstellung auch die wöchentliche Abholung, fachgerechte Reinigung, Kontrolle und bei Bedarf Reparatur oder Austausch der Kleidungsstücke. Gerade bei der Arbeitskleidung der Bauhofmitarbeiter spielt die fachgerechte Reinigung eine wichtige Rolle. Die Kleidung ist bei der täglichen Arbeit oftmals stark verschmutzt und kann mit belastenden Stoffen in Berührung kommen. Eine Reinigung im privaten Haushalt ist daher nicht in jedem Fall geeignet. Auch die Warnschutzfunktion kann durch unsachgemäße Reinigung beeinträchtigt werden. Insbesondere die Reflexionsstreifen können durch ungeeignete Waschmittel oder Weichspüler ihre Leuchtkraft verlieren. Die DBL hat auf Grundlage der für die Bauhofmitarbeiter benötigten Kleidungsstücke bereits ein Angebot erstellt. Über die mögliche Einführung eines solchen Miet- und Textilservices soll in einer der nächsten Sitzungen nochmals beraten werden.

Weiter befasste sich der Gemeinderat mit mehreren Bauanträgen. Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eller V“ in der Gemarkung Unterleichtersbach wurde zugestimmt. Das geplante Pultdach soll eine Dachneigung von 16 Grad erhalten, während der Bebauungsplan für Pultdächer grundsätzlich eine Dachneigung zwischen 5 und 10 Grad vorsieht. Der Bauherr beantragte eine entsprechende Befreiung, da der beauftragte Haushersteller den gewählten Haustyp aus konstruktiven Gründen ausschließlich mit einer Dachneigung von mindestens 16 Grad ausführen könne. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag auf Errichtung eines forstwirtschaftlichen Betriebsgebäudes in der Gemarkung Mitgenfeld. Das Gebäude soll der Unterbringung, Wartung und Bewirtschaftung der zum forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Betriebsmittel dienen. Zusätzlich ist ein betrieblicher Waschplatz zur Reinigung der eigenen forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräte vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Da die Erschließung hinsichtlich Wasserversorgung und Entwässerung derzeit noch nicht gesichert ist, steht die Zustimmung des Gemeinderates unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Erschließungsvertrages zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde. Ein weiterer Bauantrag betraf eine Geländeauffüllung mit Errichtung einer Bruchsteinstützwand sowie einer Freischankfläche für eine bestehende Gaststätte in der Gemarkung Oberleichtersbach. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Für die weitere Prüfung durch das Landratsamt wurden jedoch Bedenken im Hinblick auf den Immissionsschutz aufgenommen. Die abschließende immissionsschutzrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.

Auch dem Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf einem Grundstück in der Gemarkung Oberleichtersbach wurde zugestimmt. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Im weiteren Sitzungsverlauf beschäftigte sich der Gemeinderat mit den erforderlichen Stellplätzen am neu entstehenden Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Modlos. Im Zusammenhang mit der Stellplatzsatzung der Gemeinde ist hierfür eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erforderlich. Die für den Feuerwehrbereich benötigten neun Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz, werden vollständig auf dem Baugrundstück hergestellt. Die für den Bereich des Dorfgemeinschaftshauses erforderlichen sieben Stellplätze sollen auf dem benachbarten öffentlichen Parkplatz nachgewiesen werden. Da diese Fläche der Allgemeinheit dauerhaft zur Verfügung steht, soll auf die ansonsten erforderliche rechtliche Sicherung der Stellplätze verzichtet werden. Der Gemeinderat stimmte der hierfür erforderlichen Abweichung zu. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob auf den öffentlichen Parkflächen eine Elektroladesäule für Fahrzeuge errichtet werden kann beziehungsweise ob aufgrund gesetzlicher Vorgaben möglicherweise auch eine Verpflichtung zur Errichtung besteht.

Auch eine Instrumentenanschaffung der Leichtersbacher Musikanten e. V. war erneut Thema im Gemeinderat. In der Sitzung vom 7. Juli 2026 war für die Anschaffung einer Bassklarinette zunächst ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der damaligen Anschaffungskosten von EUR 2.869,00, bewilligt. Nach der Beschlussfassung hatte sich der Verein jedoch für ein höherwertiges Instrument entschieden. Das nun ausgewählte Instrument kostet laut neuem Angebot EUR 4.998,00. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des bereits bewilligten Zuschusses auf insgesamt EUR 499,80 zu.

Informiert wurde der Gemeinderat außerdem über die Laufzeit des Vertrages über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Oberleichtersbach mit der Anumar Solarpark Oberleichtersbach GmbH & Co. KG. Der Vertrag ist zunächst bis zum 31. Dezember 2045 befristet. Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird.

Des Weiteren informierte Erster Bürgermeister Roland Wehner abschließend über die Einnahmen und Ausgaben des Gemeindewaldes. Den Ausgaben in Höhe von knapp EUR 62.500,00 standen Einnahmen von etwa EUR 125.500,00 gegenüber. Die durch den Bauhof aufgewendeten Arbeitsstunden sind in dieser Berechnung nicht zusätzlich ausgewiesen, da diese derzeit nicht gesondert abgegrenzt und dem Bereich der Forstwirtschaft zugeordnet werden.

(Karina Kirchner)