Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat der Amtsleiter des Finanzamts Kronach, Herr Wolkersdorfer, folgende Tipps für Sie:
Wer?
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt Kronach, im Servicezentrum Melchior Otto Platz 10 (oder auch im Hauptge- bäude Amtsgerichtsstraße 13), 96317 Kro- nach oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.
Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Aus- füllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter www.grundsteuer.bay- ern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich
Für weitergehende Fragen steht Ihnen gerne unsere Hotline zur Verfügung.
| Weitere wichtige Informationen: | |
| 1. | Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich. Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert. |
| 2. | Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll. |