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Wallenfelser Wilde Rodach Bote
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen
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Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenwahl 2023)

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung müssen von der Stadt Wallenfels dem Amtsgericht Kronach für die Wahl der Schöffen mindestens drei geeignete Vorschläge unterbreitet werden.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Bewerbung oder Ihre Vorschläge bis zum 5. Februar 2023 schriftlich an die Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels (Ansprechpartner: Christoph Hohlweg, Tel. 09262/945-13, E-Mail: christoph.hohlweg@wallenfels.de) richten. Wir erteilen Ihnen natürlich auch gerne Auskunft über die Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes.

Wallenfels, 09.01.2023
Stadt Wallenfels
Hohlweg
Geschäftsleitender Beamter