Abgabefrist Grundsteuererklärungen
Die Stadt Wallenfels weist darauf hin, dass die Grundsteuererklärungen bis spätestens 31.01.2023 beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Anschließend erhalten nach Prüfung durch die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Bei den dort angegebenen Beträgen handelt es sich lediglich um einen Messbetrag und noch nicht um den künftig an die Stadt Wallenfels zu entrichtenden Grundsteuerzahlbetrag. Der Messbetrag ist die Berechnungsgrundlage.
Jeder Steuerpflichtige erhält zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadt Wallenfels, aus welchem der künftige Grundsteuerzahlbetrag dann ersichtlich ist.