Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach bietet ab sofort eine Erweiterung des Serviceangebotes bei der Sperrmüllsammlung an.
Nunmehr ist es möglich, bei der Abfallwirtschaft auch eine sogenannte Expressabholung von Sperrmüll zu bestellen. Die Abholung erfolgt in diesem Fall innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestellung bzw. zum angegebenen Wunschtermin. Dafür fallen allerdings Kosten an. Diese liegen bei 180,00 € pro Abholung. Damit ist die Anfahrt durch das Abfuhrunternehmen, das Aufladen und die Entsorgung des abgeholten Sperrmülls bezahlt. Die Menge ist auf 5 m³ pro Abholung begrenzt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abholung durch den Landkreis Kronach. Die Anmeldung erfolgt telefonisch über die Abfallwirtschaft (Tel. 09261 678 316). Zu beachten ist, dass das bisherige Anmelde- und Abholsystem der Sperrmüllabfuhr unverändert bleibt. Wer Sperrmüll anmeldet (telefonisch oder online), erhält im Regelfall einen Abfuhrtermin im Rahmen der regelmäßigen Sammeltouren. Die Abholung erfolgt dabei in der Regel in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen. Diese Abholung kann zweimal im Jahr kostenlos in Anspruch genommen werden. Dabei ist die Menge jeweils auf 5 m³ pro Abholung begrenzt.
Ab dem 01.04.2023 ist es möglich an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Kronach Wachs- und Kerzenreste abzugeben. Das Wachs wird separat gesammelt, recycelt und zur Produktion von Wachspapieren verwendet. Die Verwertung erfolgt durch das Unternehmen Lureg in Regnitzlosau, welches auf die Herstellung spezieller Textilien und Papiere, wie Öl-, Wachs- und Paraffinpapiere spezialisiert ist. Voraussetzung für eine erfolgreiches Wachsrecycling ist, dass keine Plastik- und Aluminiumreste in die Wachsschmelze gelangen. Deshalb möchten wir darum bitten, keine Teelichtschalen, Grablichter etc. in die Wachssammelboxen zu geben. Dochtreste stellen hingegen kein Problem dar.
Der Landkreis Kronach bietet einen weiteren Service an: die „Verschenkebörse“ in der AbfallApp.
Hier können interessierte Bürger*innen des Landkreises Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, zum Verschenken anbieten oder auch suchen. Um möglichst einfach und effektiv ans Ziel zu kommen, werden die Objekte im „virtuellen Verschenkemarkt“ in die Rubriken „Suche“ und „Biete“ eingeordnet und dann zusätzlich in sieben unterschiedliche Kategorien wie zum Beispiel Elektronik & Multimedia oder Haus und Garten eingeteilt. Mittels vier herunterzuladender Fotos und einer kleinen Kurzbeschreibung können die zu verschenkenden Gegenstände gut angeboten werden. Die Bedienung dieser Funktion ist einfach und selbsterklärend.
Ziel der Börse ist die kostenfreie Weitergabe von Gegenständen. Die AbfallApp kann über den AppStore oder über Google Play heruntergeladen werden. Die „Verschenkebörse“ finden Sie in der App unter „mehr“.
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass bei einzelnen Grundstücken oder Gewerbetreibenden im Vergleich zum Restmüll sehr viel mehr Papier anfällt. Dies ist vor allem bedingt durch den zunehmenden Anteil an Verpackungen. Zwar gilt im Landkreis Kronach schon seit längerem die Regelung, dass für Papier und Pappe bei der Grünen Tonne das doppelte Volumen wie bei Restmüll (Graue Tonne) bereitgestellt werden kann und dies von der Gebühr für die Graue Tonne gedeckt ist. Dies reicht jedoch in Einzelfällen nicht aus. Der Landkreis Kronach bietet daher seit Anfang dieses Jahres an, dass auch zusätzliche Grüne Tonnen angemeldet werden können. Für diese zusätzlichen Grünen Tonnen ist dann allerdings eine Gebühr zu zahlen. Diese liegt bei 45,00 € pro Jahr für die 120l-Tonne, 90,00 € pro Jahr für die 240l-Tonne und 425,00 € pro Jahr für den 1.100l-Container. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Gebührenveranlagung (Tel. 09261 678 316).
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um Mithilfe bei der Sauberhaltung der Kompostplätze, der Containerstandorte und der Grüngutcontainer. Leider werden dort immer wieder unberechtigt Abfälle durch Anlieferer abgestellt. Die Ablagerung von Abfällen oder auch Wertstoffen vor den Wertstoffhöfen, auf den Kompostplätzen oder neben den Sammelcontainern ist nicht zulässig. Bei Kenntnis des Anlieferers wird dies auch zur Anzeige gebracht und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Kosten der Reinigung müssen alle Landkreisbürger über die Müllgebühren tragen.
Kontakt Abfallwirtschaft Landratsamt: abfall@lra-kc.bayern.de oder Telefon: 09261 678 346.