Die nichtöffentliche Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Neuengrün findet am
Dienstag, 5. März, um 19:00 Uhr im „Dorfwirtshaus Hildner“, Neuengrün statt. Alle Jagdgenossen sind hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Zur Versammlung der Jagdgenossen wird noch auf folgendes hingewiesen:
a) Jagdgenossen sind die Eigentümer und Nutznießer - nicht jedoch die Pächter, der zum Gemeinschaftsrevier gehörenden Grundflächen.
b) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Soweit die Grundflächen vom Jagdkataster abweichen, ist der Nachweis durch entsprechende Unterlagen zu führen.
c) Jeder Jagdgenosse kann sich bei Beschlüssen durch seinen Ehegatten, durch Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem ständigen Dienst beschäftigte Person oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden durch ihre verfassungsmäßig berufenen Organe vertreten. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Eine Vollmacht darf nur an volljährige Personen erteilt werden.