Die Stadt Wallenfels erhebt gemäß den Bestimmungen der Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Wallenfels vom 06.03.1990 in Verbindung mit der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 26.11.2013 Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen.
Die Grabgebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung werden jeweils für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus erhoben. Gebührenpflichtig ist, wer zur Grabstättenbenutzung berechtigt ist. Die Höhe der Grabgebühr ergibt sich aus der zutreffenden Gebührenstufe nach der Lage der Grabstätten im Friedhof und der Grabart, die sich aus den Bestimmungen der Friedhofssatzung (§ 21) ergibt. Auf § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung wird hingewiesen.
Die Grabgebühren sind bis zum
30.04.2024
fällig.
Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats werden die entsprechenden Beträge vom Konto abgebucht.