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Wallenfelser Wilde Rodach Bote
Ausgabe 7/2024
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land (Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen), Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen nach dem Stand vom 01.01.2024 ermittelt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt. Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online unter www.bodenrichtwerte.bayern.de ersichtlich.

Dorfgebiete und Bauflächen nach § 35 BauGB, also Splittersiedlungen bzw. landwirtschaftliche Hofstellen (Bebauung außerhalb von Bodenrichtwertzonen)

5-facher landwirtschaftlicher Wert (Mittel aus den Bodenrichtwerten für Acker- und Grünland) der das Anwesen/die Siedlungen umgebenden Bereiche

Erschließungskosten und die Art der (baulichen) Nutzung sind zusätzlich zu berücksichtigen

Das gesamte Verzeichnis für den Landkreis Kronach liegt ab 02.04.2024 für die Dauer eines Monats öffentlich in der Stadtverwaltung, Rathausgasse 1, zur Einsichtnahme auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Kronach Auskunft über die Richtwerte erlangt werden kann.

Wallenfels, den 19.03.2024
Jens Korn, Erster Bürgermeister