Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Wallenfels hat am Dienstag den 25. März 2025 mit Mehrheit beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung 2024 nicht auszuzahlen, sondern für den Unterhalt von Feld- und Waldwegen im Bezirk der Jagdgenossenschaft Wallenfels zu verwenden.
Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen eines Monats, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt der Anspruch.