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Wildpoldsrieder Duranand
Ausgabe 596/2023
Rathaus
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Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Für die Gemeinde Wildpoldsried werden ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Es erfolgt die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Wildpoldsried erneut Personen, die am Amtsgericht Kempten und am Landgericht Kempten als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Wildpoldsried wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Als weitere Kriterien sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Auch sollten Schöffen in Jugendstrafsachen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte bei Schöffen hierfür eine gesundheitliche Eignung gewährleistet sein.

Bis zum 15.02.2023 werden bei der Gemeinde Wildpoldsried Bewerbungen für die Jugendschöffen entgegengenommen.

Bewerbungen für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen werden bei der Gemeinde Wildpoldsried bis 21.04.2023 entgegengenommen.

Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl 2023 stehen zum Download auf der gemeindlichen Homepage https://www.wildpoldsried.de/aktuelles-termine.html zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger von Wildpoldsried erhalten die Formulare darüber hinaus auch in Papierform im Bürgerbüro bei der Gemeinde Wildpoldsried.

Es erfolgt zusätzlich der Hinweis auf das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts, welches am 04.September 2017 verkündet wurde und am Folgetag in Kraft trat.

Das Gesetz sieht im Bereich des Schöffenrechts Änderungen dahingehend vor, dass durch eine Aufhebung des § 34 Abs. 1 Nr. 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dieselben Personen in das Schöffenamt gewählt werden können, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind.

Engagierte und erfahrene Schöffen sollen so ihre Tätigkeit fortsetzen können.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

www.oberallgaeu.org/jugendamt

www.schoeffenwahl.de