Die Energiepreispauschale erhält, wer am 01. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Um zu erreichen, dass auch die Rentner berücksichtigt werden, bei denen der Zahlungsauftrag mit dem Bescheid erst im Lauf des Monats Dezember erteilt wurde, ist ein zweiter Zahltermin Anfang Januar vorgesehen.
Anspruchsberechtigte, die die Energiepreispauschale bis zum 09. Januar 2023 nicht erhalten haben, jedoch einen Anspruch darauf haben, können Sie die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen, gleich welche Rentenzahlstelle tatsächlich zuständig ist.
Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter folgender Adresse:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KBS_energiepreispauschale
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See