Titel Logo
Wildpoldsrieder Duranand
Ausgabe 597/2023
Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zum Schneeräumen

Wie jedes Jahr erinnern wir an folgende Hinweise, um auch bei stärkeren Schneefällen eine vernünftige Räumung gewährleisten zu können.

Der Winterdienst wird, wie gehabt, von Thomas Echteler, Roland Fink sowie von unserem Bauhof erledigt.

Da mit dem Räumdienst schon früh am Morgen begonnen wird, sollten über Nacht keine Autos auf der Straße bzw. in den Rondells der Siedlungen geparkt werden. Ansonsten ist dort oft keine Räumung möglich.

Auftausalz zeigt nur dann eine Wirkung, wenn die Temperatur nicht unter - 10° C fällt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass auch nur dann Salz gestreut wird, wenn dies Sinn macht.

Die Gehsteige bzw. eine Gehbreite von 80 cm (wenn kein Gehsteig vorhanden ist) entlang von Grundstücken sind von den Hauseigentümern selbst zu räumen und, wenn nötig, zu streuen.

Denken Sie daran beim Räumen von Gehsteig und Privatgrundstück den Schnee nicht auf der Straße abzulegen. Dieser wird ansonsten bei der nächsten Fahrt des Schneeplugs lediglich ihrem nachfolgenden Nachbarn vor die Einfahrt geschoben und führt zu unnötiger Verärgerung.

Bitte denken Sie auch daran, Bepflanzungen so weit zurück zu schneiden, damit der Schnee die Äste nicht in Gehwege und Fahrbahnen drücken kann.

Soweit Gehsteige entlang von gemeindlichen oder landkreiseigenen Grundstücken angelegt sind, wird deren Räumung von unseren Gemeindearbeitern übernommen. Verbindungswege und -treppen zwischen einzelnen Erschließungsstraßen (wie z.B. in der Cyprianssiedlung) werden von ihnen nachrangig geräumt.

Wenn von den privaten Schneepflugfahrern Sonderwünsche (Räumung von Privatwegen, privaten Garagenzufahrten usw.) erledigt werden sollen, ist dies im Einzelfall gesondert dem Fahrer zu vergüten.