Für die Gemeinde Wildpoldsried werden ehrenamtliche Schöffen gesucht. Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Wildpoldsried wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Als weitere Kriterien sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Auch sollten Schöffen in Jugendstrafsachen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte bei Schöffen hierfür eine gesundheitliche Eignung gewährleistet sein.
Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffen ist bereits am 15.02.2023 abgelaufen. Bewerbungen für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen werden bei der Gemeinde Wildpoldsried noch bis 21.04.2023 entgegengenommen.
Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl 2023 stehen zum Download auf der gemeindlichen Homepage https://www.wildpoldsried.de/aktuelles-termine.html zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger von Wildpoldsried erhalten die Formulare darüber hinaus auch in Papierform im Bürgerbüro bei der Gemeinde Wildpoldsried.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
• www.justiz.bayern.de/service/schoeffen