Die Gemeinde Wildpoldsried wurde von der Landrätin aufgrund der angespannten Lage dazu aufgefordert, schnellstmöglich eine geeignete Liegenschaft oder ein Grundstück zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Ein mögliches Privatgrundstück wurde dem Landratsamt vorgeschlagen. Der Eigentümer ist bereit zur Verpachtung.
Im Gemeinderat informierte Martin Kaiser, Geschäftsführer des SWW, welche möglichen Bauvarianten zur Errichtung einer Unterkunft nun geprüft werden. Der Gemeinderat beauftragte die Bürgermeisterin die weiteren Verhandlungen dahingehend zu führen, dass ein wirtschaftliches Gebäude mit Nachnutzungsmöglichkeit für Wohnzwecke errichtet wird.
Weitere detaillierte Informationen folgen bei der Bürgerversammlung am 08. Mai 2023.
Die detaillierte Übersicht zum Haushalt 2023 finden Sie auf einer extra Seite dieser Ausgabe. Darüber hinaus wird der Haushalt bei der Bürgerversammlung am 08. Mai 2023 präsentiert.
Der Gemeinderat hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für drei Windkraftanlagen (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 BauGB) beschlossen. Die räumlichen Änderungsbereiche dieser Änderung werden aus der beiliegenden Karte (maßstabslos) ersichtlich. Sie liegen auf einem Höhenrücken im Bereich "Hochbachtel" und "Haarberg" an der nordöstlichen Gemeindegrenze von Wildpoldsried zu den Gemeinden Günzach, Unterthingau und Kraftisried.
Erfordernis der Planung:
Durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
| - | Zusammenlegung zwei zulässiger Windenergiestandorte zu einem größeren Standort (Bereich "Hochbachtel") |
| - | Erhöhung der zulässigen Höhe für zwei bestehende Windenergieanlagen aus Gründen der Rechtssicherheit von 127m auf je ca. 260m (Bereich "Haarberg") |
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Aufgrund eines Grundstücktausches wird die Gemeindestraße Nr. 15 „Am Badenberg“ um ca. 30 m verkürzt. Die Widmung der Gemeindestraße wird in dem Bereich der Flurnummer 173/2 aufgehoben.
Im Bereich der Burgstraße, Hochstraße, Wolkenberger Straße und Teilen der Bergstraße sowie der Kemptener Straße werden umfangreiche Tiefbaumaßnahmen beabsichtigt.
Der marode Kanalbestand, Niederschlagswasserschutz der Unterlieger und der Anschluss an den Abwasserzweckverband machen die Trennung des bestehenden Mischwasserkanals in einen Regenwasser- und einen Schmutzwasserkanal nötig. Im Zuge dieser großen Maßnahme werden gleichzeitig alle anderen Sparten mitgeplant: Trinkwasser-, Strom-, Telefon-, Breitband- und eventuell eine Nahwärmeleitung.
Bei einer gut besuchten Anliegerversammlung am Montag, 03.04.2023 sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig über die bisherigen Überlegungen informiert worden. Gemeinsam mit unserem Ingenieurbüro IWA, sowie dem gemeindlichen Wasserwart wurde der Sachverhalt und ein grober Zeitplan vorgestellt.