Aus gegebenem Anlass möchten wir auf das Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Gemeindegebiet Wildpoldsried hinweisen. In letzter Zeit bekommen wir immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, wonach Fahrzeuge an Stellen geparkt werden, die nicht dafür vorgesehen sind. Ebenso in Kreuzungsbereichen wie zum Beispiel Wolkenberger Straße/ Kemptener Straße und Grüntenstraße/ Bahnhofstraße.
Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Die Grünstreifen in der Cypriansstraße sind demnach keine Stellplätze. Zudem ist in einer engen Straße darauf zu achten, dass die Fahrbahn noch eine Mindestrestbreite von 3,00 Meter aufweisen muss. In einer Fahrbahn befindliche anders gepflasterte Verkehrsflächen, die nicht ausdrücklich als Parkplätze ausgewiesen sind, sind daher nicht zum Parken zu benutzen.
Zudem möchten wir auch Informieren, dass abgestellte Anhänger oder Wohnanhänger max. für 2 Wochen ohne an einem Zugfahrzeug zu hängen auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen dürfen.
Das widerrechtliche Parken auf solchen öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das mit einem Verwarnungsgeld von 10 - 35 € geahndet werden kann. Auch möchten wir auf die öffentlichen Parkplätze im Gemeindegebiet verweisen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Wildpoldsried wird daher verstärkt dieses Parken auf nicht ausgewiesenen Parkplätzen beobachten und ggf. die Verkehrspolizei Kempten darüber informieren diese Verkehrsverstöße rechtlich zu ahnden.