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Wildpoldsrieder Duranand
Ausgabe 616/2024
Rathaus
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Informationen zur Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum Europaparlament statt.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wildpoldsried eingetragen sind, können in dem genannten Wahlraum (Turnhalle der Grundschule Wildpoldsried) wählen und erhalten dazu bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Zum Tag der Wahl müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Briefwahlanträge

Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum 07. Mai 2024 um 15:00 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener (ärztliches Attest) plötzlicher Erkrankung kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Wildpoldsried unter der Rubrik „Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 04. Juni 2024 um 0:00 Uhr auch online beantragt werden.

Nach dem 04. Juni 2024 um 0:00 Uhr beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der ausgefüllte Wahlschein im Bürgerbüro abzugeben oder in einem frankierten Umschlag per Post an:

Gemeinde Wildpoldsried

Bürgerbüro

Kemptener Straße 2

87499 Wildpoldsried

zu senden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08. Juni 2024), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Wildpoldsried bis spätestens Sonntag, 09.06.2024 - 18:00 Uhr, eingehen. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen an der Auszählung nicht teil.

Wahlberechtigung – Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht nach vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls Wahlberichtigt sind alle Unionsbürger/innen die bei der letzten Europawahl bereits im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wildpoldsried eingetragen waren. Alle anderen Unionsbürger/innen haben vor kurzem ein Schreiben vom Wahlamt der Gemeinde Wildpoldsried erhalten. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihr Wahlrecht in ihrem Heimatland oder über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wildpoldsried wahrnehmen können.

Der Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis hat in der Gemeinde Wildpoldsried bis spätestens 19. Mai 2024 zu erfolgen. Die Teilnahme an der Wahl ist mittels Briefwahl möglich. Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen finden Sie ab dem 16. Mai 2024 im Aushangkasten bei der Gemeinde Wildpoldsried.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Kant unter der Tel.: 08304/9205-17.