Reisezeit ist Ausweiszeit
Bitte schauen Sie doch einmal auf das Gültigkeitsdatum Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses!
Sollte eines dieser Ausweispapiere schon abgelaufen sein oder demnächst ablaufen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bürgerbüro, Tel.: 9205-17, Mail: peter.kant@wildpoldsried.de auf.
Mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und können auch sicher Grenzen überqueren! Selbst in der Europäischen Union kann es beim geplanten Grenzübertritt mit abgelaufenen Ausweispapieren zu Problemen kommen. Einreisebestimmungen in andere Länder erhalten Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
Auch bei den Banken oder Notaren hat man sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Grundsätzlich hat jeder deutsche Staatsbürger einen gültigen Ausweis zu besitzen. Daher möchten wir hiermit auch auf eventuelle Folgen hinweisen. Der Nichtbesitz eines gültigen Ausweises / Passes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann auch geahndet werden. Die Höhe der Ordnungswidrigkeit kann bis zu 500 € betragen.
Um dies zu vermeiden, achten Sie bitte immer auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses und wenden sich mit Ihren Fragen an das Bürgerbüro.
Weitere Hinweise zum Wegfall des Kindereisepasses seit Anfang 2024:
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und gültige Kindereisepässe auch nicht mehr verlängert. Noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Demnach gibt es ab dem 01.01.2024 für Reisen außerhalb der EU nur noch den Reisepass. Für Reisen innerhalb der EU bzw. Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Bei Alleinsorgeberechtigung ist ein Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Generell beträgt die Gültigkeit von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) 6 Jahre bis zum 24 Lebensjahr. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokumentes verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten die Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Weitere Informationen zum Personalausweis, Reisepass erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.wildpoldsried.de unter der Rubrik Rathaus/ Einwohnermeldeamt.