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Wildpoldsrieder Duranand
Ausgabe 623/2024
Gemeinderat
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2024

Beschluss Gesamtrahmenplan „Wohnoffensive Wildpoldsried“

Als informelle städtebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB hat der Gemeinderat den Gesamtrahmenplan „Wohnoffensive Wildpoldsried“ beschlossen. Dieser besteht aus sechs Teilrahmenplänen zur Wohnraumentwicklung in den Gebieten:

- Grillinger-Gelände mit Boind

- Schlachthausareal

- Häupl-Stöberl-Areal

- Gärtnerei Rothermel

- Gärtnerei Schellheimer

- Dorfmühlareal

Im Frühjahr 2025 werden in einer Gemeinderatsklausur die Ziele des ISEK gemeinsam mit den Zielen der Wohnraumentwicklung auf gemeindlichen Flächen im Ortskern betrachtet und eine Umsetzungsstrategie festgelegt.

Aufgaben kommunaler Unternehmen - alle fünf Jahre: Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 GO (Privatisierungsklausel)

Es erfolgte die Darstellung des im Gesellschaftervertrag festgelegten Gegenstands der Dorfentwicklungs-GmbH (DE). Derzeit werden folgende Aufgaben von der DE ausgeführt:

  1. Erwerb von Wohnbau - und Gewerbeflächen, deren Erschließung und Weiterverkauf (zuletzt Gewerbegebiet „Am Riedbach“)
  2. Errichtung und Betrieb einer Gewerbeeinheit (Ökologisches Bildungszentrum „Kultiviert“ samt Dorfsaal und Gasthof „Hirsch“)
  3. Errichtung bzw. Verpachtung von Gewerbeeinheiten (Lebensmittelmarkt „Nahkauf“)
  4. Errichtung und Verpachtung von Einrichtungen der Wasserversorgung Wildpoldsried
  5. Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur erneuerbarer Energieerzeugung: Nahwärmeversorgung Wildpoldsried und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Gemeinde und der DE

Nach erneuter Prüfung ist eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung durch die Dorfentwicklungs-GmbH Wildpoldsried nicht veranlasst.

Anpassung Wasser- und Abwassergebühren

Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden in den entsprechenden Satzungen festgelegt. Diese wurden zuletzt zum 01.01.2022 angepasst. Spätestens alle vier Jahre ist die Gemeinde verpflichtet die Gebühren neu zu berechnen und festzulegen. Dabei werden immer die Ergebnisse der letzten vier Jahre betrachtet und zur Neuberechnung herangezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dieses Jahr umfangreich mit den Entwicklungen beschäftigt.

Begründung Kostensteigerung Wasser:

  • Reparaturen (Wasserrohrbrüche)
  • Preissteigerung Miete Wasserversorgung (Aktivierung Neumaßnahmen durch DE)
  • Stromkosten für Pumpleistung
  • Sinkender Wasserverbrauch => geringere Einnahmen

Begründung Kostensteigerung Abwasser:

  • Doppelte Betriebskosten Übergangsphase Anschluss AVKE 2023
  • Höhere Abschreibungen durch Neubaumaßnahmen
  • Geringere Einnahmen wegen geringerem Wasserverbrauch

Aufgrund der hohen Kostensteigerungen und Verlusten in beiden Bereichen wird empfohlen, die Gebühren bereits jetzt nach drei Jahren zum 01.01.2025 anzupassen.

Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu und setzt die Gebühren für die Wasserversorgung wie folgt fest (gültig ab 01.01.2025):

Verbrauchsgebühr: 2,49 € pro m³

Grundgebühr nach Größe der Wasseruhr:

bis 4,0 m3/h 147,00 €/ Jahr

bis 10,0 m3/h 154,00 €/ Jahr

bis 16,0 m3/h 167,00 €/ Jahr

über 16,0 m3/h 181,00 €/ Jahr

Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu und setzt die Gebühren für die Entwässerung wie folgt fest:

Verbrauchsgebühr: 2,18 € pro m³

Grundgebühr nach der Größe der Wasseruhr:

bis 4,0 m3/h 90,00 €/ Jahr

bis 10,0 m3/h 104,00 €/ Jahr

bis 16,0 m3/h 130,00 €/ Jahr

über 16,0 m3/h 158,00 €/ Jahr

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt an der Anschlagtafel am Rathaus.

Bauanträge

Der Gemeinderat stimmt einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 232/16 der Gemarkung Wildpoldsried (Am Schiebelsberg 13, 87499 Wildpoldsried) und den dafdür 5 notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf dem G’hau Nord“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Fußbodenhöhe, Zufahrt, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zu.

Der Gemeinderat stimmt einem Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an ein Wohngebäude auf der Flur-Nr. 49 und 146/8 der Gemarkung Wildpoldsried (Am Michelsberg 9, 87499 Wildpoldsried) zu und beschließt hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Konzept Vereineunterstützung ab 2025

Die Unterstützung der vier großen Vereine (SSV, Schützen, Musik, Feuerwehr) erfolgte bis 2024 durch die PV Erlöse der Dorfentwicklungs-GmbH. In den letzten 20 Jahren war dies jährlich ein durchschnittlicher Betrag von 40.000 Euro und somit eine Summe von ca. 800.000 Euro.

Nach Beratung wurde festgelegt, dass die Unterstützung ab 2025 über die Erlöse durch erneuerbare Energien (Sonne, Wind und Biomasse) der Gemeinde erfolgen soll.

a) Kommunalbonus nach § 6 EEG

b) Gewerbesteueraufkommen

c) Anteil Windkraftgewinne an der Einkommenssteuerbeteiligung

Es wurde eine Summe von jährlich 41.500 Euro festgelegt. Diese Regelung wird auf 5 Jahre (2025 - 2029) festgeschrieben.

Auch die Unterstützung der weiteren Vereine wird beibehalten.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Termine

Anliegerversammlung Günzacher Straße am 27.11.2024

Anliegerversammlung Altes Dorf Südost am 10.12.2024

Mobilfunk

die neuen Mobilfunkmasten (drei Standorte)werden laut Betreiber nicht wie vorgesehen Ende 2024, sondern erst im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden.

Kurzberichte

Treffen ehemaliger Gemeinderäte und Städtepartnerschaft Fahrt nach Frankreich (Delegation Musikkapelle; siehe Bericht im hinteren Teil)

Anfragen

Gemeinderat Konrad Kuisle stellt als Beauftragter für den außergemeindlichen Wegebau für das Jahr 2024 den Antrag auf gemeindliche Unterstützung in Höhe von 1500 Euro. Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Es wird in Aussicht gestellt, dass nach Absprache mit der Verwaltung der Betrag im nächsten Jahr erhöht wird um den Kostensteigerungen gerecht zu werden.

Auf Anfrage aus der Bürgerschaft wird eine Darstellung der Kosten für das LandStadt Bayern Projekt unter Berücksichtigung der 80% Förderung in einer der nächsten Gemeinderatsitzung erfolgen.

Als Anmerkung zum Gesamtrahmenplan Wohnoffensive Wildpoldsried wird aus der Bürgerschaft die weitere Beteiligung der Bevölkerung sowie die Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem ISEK angeregt.