Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein stufenweiser, wachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen. Die Gemeinde muss entsprechende Maßnahmen ergreifen um die Räumlichkeiten im Endausbau 2029/30 vorweisen zu können. Zudem wird entsprechendes Personal benötigt.
Folgende Punkte sind zu untersuchen:
Feststeht, dass die bestehende Mittagsbetreuung fortgesetzt werden soll und möglichst im Bestandsgebäude eine Möglichkeit zur Erweiterung geplant wird.
Der Gemeinderat Wildpoldsried spricht sich zur Berechnung des Bauprogramms für die Festlegung einer zukünftigen Betreuungsquote von 80 % in der Mittagsbetreuung Wildpoldsried aus und beauftragt das Büro FG Architektur mit der weiteren Antragsstellung bei der Regierung von Schwaben.
Förmliche Festlegung eines neuen Sanierungsgebiets als Satzung
Bereits im April 2008 hatte der Gemeinderat über eine Sanierungssatzung ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Insgesamt wurden 28 Maßnahmen in den Vorbereitenden Untersuchungen aufgestellt, davon sind 50% umgesetzt, 11% teilweise und 39% nicht umgesetzt worden. Im Rahmen der Fortschreibung der Vorbereitenden
Untersuchungen im Zuge der Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) 2023 wurde festgestellt, dass für die zukünftige Dorfsanierung der überwiegende Teil der nicht-umgesetzten Maßnahmen weiterhin relevant ist. Auch unter den bereits umgesetzten bzw. begonnen Maßnahmen sind weiterhin einige Maßnahmen für die Zukunft von Bedeutung.
Durch die Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB im Rahmen des ISEK wurden die sanierungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um das bestehende Sanierungsgebiet an die nächsten städtebaulichen Herausforderungen anzupassen. Daher beschloss der Gemeinderat eine neue Sanierungssatzung unter
angepasster Abgrenzung des Sanierungsgebiets, um die Sanierung an die veränderten Rahmenbedingungen und die neuen Zielsetzungen anzupassen sowie begonnene Projekte weiterzuführen. Mit Beschluss wurde die Frist für die Frist für die Durchführung der Sanierung auf 15 Jahre festgelegt.
Vorkaufsrechtssatzungen für Teilpläne des Rahmenplans „Wohnoffensive Wildpoldsried“
In seiner Sitzung vom 20.11.2024 hatte der Gemeinderat in Weiterentwicklung des ISEKs einen Rahmenplan, bestehend aus folgenden sechs Teilplänen beschlossen:
Beabsichtigt ist, für alle sechs Teilpläne jeweils eigene Bebauungspläne aufzustellen (ggf. auch, soweit erforderlich, den Flächennutzungsplan im Bereich der Bebauungspläne entsprechend zu ändern), um so die weitere städtebauliche Entwicklung auf Grundlage der Rahmenplanung verbindlich zu steuern.
Zur Sicherung der Umsetzung der beschlossenen Rahmenplanung und der in Betracht gezogenen Aufstellung der Bebauungspläne im Bereich der Teilpläne beschloss der Gemeinderat für die oben genannten Areale, jeweils eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Die Bekanntmachung der Satzungen erfolgt wie üblich an der Anschlagtafel am Rathaus.
Sehr umfangreiche Vorarbeiten waren nötig, damit die Gemeinde Wildpoldsried entsprechend der „Härtefallregelung“ bei der RZWas zu einem 80% Zuschuss der förderfähigen Kosten kommen kann. Der Freistaat Bayern unterstützt so die bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle).
Der Gemeinderat Wildpoldsried beschließt die Antragstellung „RZWas 2021“ beim Wasserwirtschaftsamt Kempten zur stufenweise Sanierung der öffentlichen Trinkwasserleitungen sowie der öffentlichen Abwasserkanäle (in Teilen verbunden mit einem Umbau von einem Misch- in ein Trennsystem) in den Bereichen
Dem Bauantrag für den Neubau einer Mehrzweckhalle auf der Flur-Nr. 509 der Gemarkung Wildpoldsried (Obereiberg 40, 87499 Wildpoldsried) wurde zugestimmt.
Die Gemeinde Wildpoldsried ist im Bereich Bruckmoos von den Planungen zum integralen Hochwasserschutzkonzept betroffen. Auf die Gemeinde Wildpoldsried entfällt ein Anteil von 1 % der Fläche.
Der Gemeinderat stimmt den Verhandlungen für eine Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Unterthingau, Kraftisried, Betzigau und Wildpoldsried zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Regelung des Hochwasserschutzes am Reichenbach zu.
Flächennutzungsplan Windkraft
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für Windkraft liegt der Gemeinde vor.
Schulstraße Geschwindigkeitsmessung
Das Ordnungsamt hat über einen längeren Zeitraum Geschwindigkeitsmessungen in der Schulstraße durchgeführt. Anhand der Auswertung wird deutlich, dass in der Schulstraße unter 30 km/h gefahren wird. Das Aufstellen des Geschwindigkeitsmessgeräts wird als wirkungsvoll angesehen. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen werden nicht vorgenommen.
Es werden zudem Messungen im Kirchweg durchgeführt, um Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen zu überprüfen.