Die Wahl zum 21. Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im Wahlraum der Turnhalle der Grundschule Wildpoldsried, Schulstraße 6 statt.
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl werden im öffentlichen Anschlagkasten am Rathaus der Gemeinde Wildpoldsried ausgehängt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen. Mit dieser können Sie im dort eingetragenen Wahlraum persönlich zur Wahl gehen oder beantragen damit die Briefwahlunterlagen.
Auf Antrag können Sie im Rathaus der Gemeinde Wildpoldsried, Bürgerbüro bis zum Freitag, den 21. Februar 2025, 18 Uhr einen Wahlschein beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener (ärztliches Attest) plötzlicher Erkrankung kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.
Briefwahl Online unter:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wildpoldsried/bsp_ewo_briefwahl/#/
Die Briefwahl wird vermutlich erst ab dem 10.02.2025 möglich sein. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur bei einem wichtigen Grund die Briefwahl in Anspruch zu nehmen und ansonsten Ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben. Wenn Sie dennoch Briefwahl machen wollen, bieten wir allen Wahlberechtigten Wildpoldsrieder Bürgerinnen und Bürger an, Ihr Wahlrecht nach erhalt der Briefwahlunterlagen sofort im Sitzungssaal des Rathauses geheim ausüben zu können. Im Anschluss können Sie Ihre fertigen Briefwahlunterlagen in die Wahlurne im Bürgerbüro einwerfen.
Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro/Briefkasten Rathaus abzugeben/einzuwerfen oder per Post an:
Gemeinde Wildpoldsried
- Wahlamt -
Kemptener Straße 2
87499 Wildpoldsried
zu senden. Bitte beachten Sie hier die Postlaufzeiten (ca. 3 Tage innerhalb Deutschlands).
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Wildpoldsried, im Rathaus bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025 - 18:00 Uhr, eingehen. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen an der Auszählung nicht teil.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt, Herr Kant unter der Tel.: 08304/9205-17 oder peter.kant@wildpoldsried.de