Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.
Die fünfte Frist endet am 19. Januar 2026.
Bis dahin müssen die Führerscheininhaber der Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden ihren Führerschein umtauschen.
Der neue Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet.
Sie können den Umtauschantrag im Bürgerbüro der Gemeinde Wildpoldsried, Kemptener Straße 2, 87499 Wildpoldsried stellen. Vereinbaren Sie hierzu im Bürgerbüro einen Termin über die 08304/9205-17.
| Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: | |
| • | 1 neues biometrisches Lichtbild (in Papierform) |
| • | gültiger Personalausweis oder Reisepass |
| • | bisheriger Führerschein |
| • | Gebühr: 5,00 Euro |
Bedenken Sie bitte, dass die Herstellung des neuen EU- Kartenführerscheins beim Landratsamt Oberallgäu noch weitere 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.
In der Sitzung vom 16. Juli 2025 hat der Gemeinderat den Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Garagen- und Stellplatzsatzung) beschlossen. Demnach werden ab 01.10.2025 bei Neubauprojekten zwei Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich. Bebauungspläne, die bereits eine Stellplatzanforderung enthalten, behalten ihre Gültigkeit. Nachträglicher Dachgeschossausbau zu Wohnzecken nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO ist von der Satzung nicht betroffen. Die komplette Satzung finden Sie an der örtlichen Anschlagtafel am Rathaus und zur Information auf unserer Homepage unter Rathaus – Satzungen.